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Gastkommentare - Pro : Viel vorgenommen

STAATSZIEL KULTUR INS GRUNDGESETZ?

08.05.2017
2023-08-30T12:32:20.7200Z
2 Min

Ja, aber welche Kultur, eine Leitkultur? Ein solcher, immer wieder ins Spiel gebrachter Gedanke wäre allerdings vollkommen widersinnig für die Formulierung eines Grundgesetz-Artikels zum "Staatsziel Kultur". Denn die Vorstellung einer Leitkultur wäre verfassungswidrig, widerspricht sie doch so etwas wie dem "Grundgesetz" der Kultur, und nicht nur der Charta der Kultur, sondern ihrer strukturellen Verfassung: der Vielfalt.

Das mag sich banal anhören oder pompös - interessant ist daran, dass das Spektrum der Kultur tatsächlich immens ist, angefangen von elitären Formen in den Künsten (Literatur und Theater, Musik oder Bildende Kunst) bis hin zu banalen Lebensgewohnheiten, die sich aber total eingebürgert haben.

Kultur ist so etwas wie Formbewusstsein, und in der Art, in der sich kulturelle Absichten äußern, geht es nicht ab ohne einen ausgeprägten Gestaltungswillen, ob in der Neuinszenierung eines Klassikers oder in einer Kunstinstallation. Das, was als Kultur glatt durchgeht, hat zudem mit unhinterfragten Ritualen zu tun, aber auch mit bewussten Kulturtechniken, und dazu zählt Selbstbefragung. Ein Bemühen um Selbstaufklärung, ob über alltägliche Lebensweisen oder ästhetische Ausdrucksweisen.

Was ist Kultur? Nicht auf eine einfache Formel zu bringen. Man kann sich darauf einigen, dass Kulturen Normen und Werte hervorbringen. Das Grundgesetz formuliert ausdrücklich eine Kultur der Toleranz, der Meinungsfreit, der Religionsfreiheit, motiviert durch den kategorischen Imperativ: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

D as Wesen der Kultur ist unbedingt widerspru chsreich. Sie repräsentiert das Vielfache und Vieldeutige. Mit der Formulierung eines Staatsziels Kultur in der Verfassung nähme man sich, auch das unbestritten, unbedingt viel vor.