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Föderalismus : Kultur der Kooperation

Für die Kultur sind in Deutschland eigentlich die Länder zuständig. Doch ganz ohne den Bund ginge es nicht

08.05.2017
2023-08-30T12:32:21.7200Z
4 Min

Deutschland ist stolz auf seinen Ruf als Kulturnation. Fast nirgendwo anders ist die Dichte der Theater, Opernhäuser, Archive, Bibliotheken und Festivals so hoch wie hierzulande. Erst im Dezember 2016 haben Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und die deutsche Unesco-Kommission mitgeteilt, dass die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft für die internationale Unesco-Liste des Immateriellen Kulturerbes nominiert wurde: Jedes Jahr besuchten rund 35 Millionen Zuschauer mehr als 120.000 Theateraufführungen und 9.000 Konzerte. "Nirgendwo sonst sind Schauspiel, Oper, Musical, Tanz oder Konzert in solcher Vielfalt und an so vielen Orten im ganzen Land zu erleben", sagte Grütters dazu.

Dass es in Deutschland in fast jeder Stadt ein Theater gibt, Bibliotheken noch in den kleinsten Gemeinden eingerichtet sind und sich die Kultur nicht wie in vielen anderen Staaten auf die Hauptstadt konzentriert, ist historisch bedingt. Die Vielfalt ist ein Erbe der deutschen Kleinstaaten, die es im 17. und 18. Jahrhundert gab. Die vielen Herrscher im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation lebten ihre kulturellen Vorlieben aus, ließen Theater in ihren Residenzstädten bauen, unterhielten Orchester und Bibliotheken. Der Volkswirtschaftler Philipp Bagus bezeichnet das Deutschland der Kleinstaaterei als "das Deutschland der Dichter und Denker"; schon Goethe habe erkannt, "dass die ganze kulturelle und wirtschaftliche Dynamik Deutschlands dem Wettbewerb der Kleinstaaten geschuldet war".

Kulturhoheit der Länder Die Kultur ist in Deutschland auch heute Ländersache. Nach dem Zweiten Weltkrieg entschied sich die Bundesrepublik als Antwort auf die totale - auch kulturelle - Gleichschaltung durch das nationalsozialistische Regime dafür, den Föderalismus als staatliches Organisationsprinzip einzuführen. Nach dem Grundgesetz liegen die staatlichen Aufgaben und Kompetenzen für die Kultur- und Bildungspolitik bei den Ländern, soweit es keine anderweitigen Regelungen gibt. Die Bundesländer sind zuständig für kulturelle Angelegenheiten sowie das Schul- und Hochschulwesen. Man spricht daher von der "Kulturhoheit" der Länder. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt die Kulturhoheit als "Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder". Dies wurde auch mit der Föderalismusreform 2006 wieder betont.

Soweit das Gesetz. Praktisch aber sprechen Experten von einem "kooperativen Kulturföderalismus". Der ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass Kultur zwar wichtig, aber auch kostspielig ist. Betrieb und Erhalt von Opernhäusern, Theatern, Museen und Schlössern sind teuer; durch Eintrittspreise werden die Kosten nicht annähernd wieder eingespielt. Ohne staatliche Subventionen wären die meisten kulturellen Angebote nicht denkbar: Berechnungen zufolge werden Eintrittskarten an großen Theatern mit bis zu 250 Euro pro Besucher bezuschusst; wollten Schwimmbäder und Bibliotheken rentabel sein, müssten sich Eintrittspreise und Nutzergebühren vervielfachen. Das wiederum würde dazu führen, dass viele Bürger sich kulturelle Teilhabe schlicht nicht mehr leisten könnten.

Schon allein deshalb fließen jährlich etwa zehn Milliarden Euro an Steuergeldern in die Kulturförderung. Den allergrößten Teil bringen zu je etwas mehr als 40 Prozent Länder und Kommunen auf, mit etwa 1,2 Milliarden Euro stellt der Bund knapp 13 Prozent bereit. Der Gesamtetat für Kultur und Medien im Bundeshaushalt liegt 2017 bei rund 1,63 Milliarden Euro. Seit 1999 gibt es auch einen Staatsminister für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt.

Während Länder und Kommunen das kulturelle Angebot in der Fläche finanzieren, fließt das Geld des Bundes vor allem in sogenannte Leuchttürme: kulturelle Einrichtungen und Projekte "von nationaler Bedeutung". Diese umfassen alle Ausdrucksformen von Kunst und Kultur: von Musik, Literatur und bildender Kunst über Tanz und Theater bis hin zur Denkmalpflege.

Kulturstiftung des Bundes Eine besondere Rolle spielt die Kulturstiftung des Bundes, die 2002 vom damaligen Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin gegründet wurde und seither jährlich mit 35 Millionen Euro aus dem Etat der Kulturstaatsministerin gefördert wird. Im Stiftungsrat sind Bund, Länder und Kommunen sowie Repräsentanten aus den Bereichen Kunst und Kultur vertreten. Nach ihrer Satzung fördert die Stiftung "innovative Programme und Projekte im internationalen Kontext". Idee ist es, dass es Vorhaben und Institutionen gibt, die eine bundesweite Bedeutung haben - und deren Förderung nicht in der Verantwortung des Bundeslandes liegen sollte, in dem sie zufällig angesiedelt sind. Die Kulturstiftung fördert daher Programme wie "Bauhaus 2019", "Jedem Kind ein Instrument" oder den "Tanzkongress". Zudem unterstützt sie sogenannte "kulturelle Leuchttürme der Gegenwartskunst" - wie die documenta, die Biennale oder die Donaueschinger Musiktage. Ein Großteil der Bundesmittel fließt nach Berlin (siehe unten): an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, das Humboldt-Forum, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin Brandenburg. Bekannte Einrichtungen mit Bundesförderung sind auch die Klassik Stiftung Weimar, das Haus der Geschichte in Bonn sowie die Deutsche Nationalbibliothek und das Bundesarchiv.

Die kulturellen Leuchttürme befinden sich meist in den großen Metropolen. In vielen Regionen ist das kulturelle Angebot durch den Strukturwandel und die finanziellen Nöte der Städte und Gemeinden von Kürzungen bedroht. Deshalb denkt man im Bundestag zunehmend darüber nach, das kulturelle Angebot in der Fläche zu stärken. So haben sich die Koalitionsfraktionen im Herbst 2015 dafür ausgesprochen, die Kultur im ländlichen Raum zu fördern. In den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot war 2013 noch die Rede von einem "Staatsziel Kultur" - aber eine Verankerung der Kultur im Grundgesetz blieb dann doch aus. Dadurch bleibt die staatliche Kunstförderung weiterhin freiwillig.

Dass dennoch so viel Geld vom Staat fließt, ist international nicht die Regel. Während im zentralistischen Frankreich die Kulturförderung von einer extrem großen Staatsnähe, häufig sogar vom Präsidenten persönlich geprägt ist und vor allem auf große Projekte mit Strahlkraft setzt, ist in den USA traditionell die private Kulturförderung stark. Eine öffentliche Kulturförderung wie in Deutschland oder Frankreich gibt es hier kaum, stattdessen kommt das Geld für die Kunst vor allem von Stiftungen, Unternehmen und privaten Mäzenen. In Großbritannien schrumpfte unter der konservativ-liberalen Koalition die öffentliche Förderung des Kultursektors zusammen - hier setzte man in den letzten Jahren vor allem auf eine Mischung aus staatlicher Grundförderung und privatem Investment.

Die Autorin ist freie Journalistin in Dresden.