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SozialVersicherung : Ein Netz für Kreative

Die Künstlersozialkasse sichert 185.000 Künstler und Journalisten ab

08.05.2017
2023-08-30T12:32:21.7200Z
4 Min

Das Bild "Der arme Poet" von Carl Spitzweg kennt Anna Bahl (Name geändert) ziemlich gut. Nicht nur, weil die Dresdner Theatermalerin kunstbegeistert ist und selbst gern mit Öl malt. Auch, weil sie findet, "dass der arme Dichter in seiner kleinen Kammer ja irgendwie bis heute ein Sinnbild für meinen Berufsstand ist". Bahls ist freiberufliche Künstlerin und als solche daran gewöhnt, dass es finanziell gelegentlich eng ist.

Dass sie sich ihren Traumberuf dennoch leisten kann, liegt vor allem an einer Institution, von der Spitzwegs Dichter wohl nicht zu träumen wagte: die Künstlersozialkasse (KSK). Die KSK erbringt selbst keine Leistungen, koordiniert aber als Teil der Künstlersozialversicherung (KSV) die Beitragszahlungen ihrer Mitglieder an die Sozialversicherungssysteme. Die KSV erlaubt es Bahl, wie abhängig Beschäftigte in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einen Beitrag einzuzahlen, den der Staat für sie aufstockt. "Wenn es das nicht geben würde", sagt die 32-Jährige, "dann müsste ich mich freiwillig selbst versichern - und das könnte ich mir gar nicht leisten."

Denn Bahls Einkommen ist gering und es schwankt. Als selbständige Malerin bekommt sie Aufträge von Theatern, die sich von ihr Requisiten oder das Bühnenbild gestalten lassen, außerdem übernimmt sie Auftragsarbeiten für Wandmalereien und Portraits. "Manche Aufträge kommen immer wieder, andere sind nur einmalige Projekte. Manche sind gut bezahlt, andere nehme ich nur an, weil ich mir davon Kontakte und Referenzen erhoffe, aber nicht, weil das Honorar gut wäre." Etwa 15.000 Euro verdiene sie damit im Jahr, sagt Bahl, ihr Sozialversicherungsbeitrag liege damit bei rund 150 Euro monatlich. Für eine freiwillige Krankenversicherung müsste sie viel mehr zahlen, "ich weiß nicht, ob ich den Job dann noch so machen könnte".

Bahl profitiert von einer Idee, die maßgeblich von zwei Sozialdemokraten vorangetrieben wurde. Alarmiert vom Künstlerbericht der Bundesregierung, der 1975 zu dem Befund kam, die soziale Absicherung von freischaffenden Künstlern sei in Deutschland extrem schlecht, entwickelten der Schriftsteller und Bundestagsabgeordnete Dieter Lattmann und Herbert Ehrenberg, von 1976 bis 1982 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Kabinett von Helmut Schmidt, die Idee einer Künstlersozialversicherung. Die ermöglicht seit 1983 die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung für selbständige Künstler und Publizisten. Das KSV-Gesetz sollte eine ausreichende soziale Sicherung für die Kunstschaffenden ermöglichen, die - wie man damals klar gesehen hatte - häufig keine Krankenversicherung hatten und ohne ausreichende Vorsorge im Alter häufig auf Sozialhilfe angewiesen waren. Als KSK-Versicherte müssen sie wie Arbeitnehmer nur die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung tragen; die andere Hälfte wird aus Zuschüssen des Bundes und der Künstlersozialabgabe, die Unternehmen zahlen müssen, finanziert.

Kritik an Abgabepflicht Diese Künstlersozialabgabe muss von Unternehmen bezahlt werden, die Werke und Leistungen selbständiger Künstler und Publizisten in Anspruch nehmen, als deren Arbeitgeber sie in diesem Konstrukt gesehen werden. Wie hoch die Abgabe ist, wird bis zum 30. September eines jeden Jahres für das nachfolgende Kalenderjahr durch eine Verordnung des Arbeitsministeriums festgelegt. Bei rund 975 Millionen Euro liegt das Haushaltsvolumen der KSK inzwischen; sie versichert aktuell etwa 185.000 Künstler.

So froh diese über die Absicherung sind, so verlässlich sorgt das Konstrukt für Unmut bei den Unternehmen. Ihnen sind die Privilegien für Künstler und Journalisten ein Dorn im Auge. Erst 2014 ist das System der KSV reformiert worden, nachdem Unternehmen und Arbeitgebervertreter gegen steigende Kosten Sturm gelaufen waren und beklagt hatten, dass der Staat in Sachen Selbständigkeit mit zweierlei Maß messen würde: Schließlich gebe es vergleichbare Unterstützungssysteme bei anderen Selbständigen nicht.

Vor drei Jahren beschloss Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) daher eine Reform: Seither gibt es deutlich mehr Prüfungen als in der Vergangenheit, um auch wirklich alle Unternehmen, die die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, dazu zu bringen - und zu verhindern, dass die Verwerter, die ehrlich zahlen, zum Zahlmeister auf Kosten anderer würden. Weil damit die Einnahmebasis vergrößert wurde, sank der Prozentsatz für die Abgabe im Jahr 2017 erstmals seit 2014 wieder: von zuletzt 5,2 auf nun 4,8 Prozent.

Die Kritik an der KSV ist dennoch nicht verstummt. Gerade erst hat die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) berechnet, das ganze System verursache immens hohe Bürokratiekosten: Von einem zusätzlichen Euro je Euro Abgabe ist die Rede. Die deutsche KSV belaste die Unternehmen mit "unerträglichen Bürokratiekosten und höchster Rechtsunsicherheit", so VhU-Hauptgeschäftsführer Volker Fasbender. Es sei nicht in Ordnung, dass die Pflicht zur Prüfung, ob eine Firma abgabepflichtig sei, derzeit beim Auftraggeber liege; besser wäre es, wenn die Versicherten selbst Abgaben an die Versicherung abführen oder wenigstens in ihrer Rechnung auf die Abgabepflicht hinweisen würden. Schaffe die Politik es nicht, dies zu regeln, müssten die Privilegien für die Künstler abgeschafft werden, forderte er. Für Anna Bahl eine Horrorvorstellung: Die Freiberuflichkeit könnte sie sich dann nicht mehr leisten und feste Stellen gebe es in ihrer Branche so gut wie nicht. "Dann muss ich aufhören."

Die Autorin ist freie

Journalistin in Dresden.