Piwik Webtracking Image

NS-raubkunst : Nadeln im Heuhaufen

Der spektakuläre Fall Gurlitt hat die Debatte über die Rückgabe geraubter Kulturgüter neu entfacht

08.05.2017
2023-08-30T12:32:21.7200Z
5 Min

Kommt Hannes Hartung auf den Fall seines ehemaligen Mandanten Cornelius Gurlitt zu sprechen, findet der Münchner Jurist für das Vorgehen der bayerischen Behörden wenig schmeichelhafte Worte: "Es ist eine einzigartige Entgleisung, wenn Sie Privateigentum ohne jede Rechtsgrundlage beschlagnahmen." Vor fünf Jahren stellten Fahnder in Gurlitts Wohnung in München-Schwabing 1.280 Kunstwerke sicher, die er von seinem Vater geerbt hatte - dem NS-Kunsthändler Hildebrand Gurlitt. Bekannt wurde der Fall erst 20 Monate später und löste eine breite Debatte über den Umgang mit NS-Raubkunst aus.

Im Wirbel um den "Jahrhundertfund" fand erst nach und nach die Frage Beachtung, inwieweit die Beschlagnahmung überhaupt rechtmäßig war. Zwar hatte sich Deutschland 1998 zusammen mit 43 weiteren Staaten mit der Washingtoner Erklärung verpflichtet, bei Raubkunstverdacht mit den Vorkriegseigentümern oder deren Erben nach einer "gerechten und fairen Lösung" zu suchen. Das gilt aber nur für öffentliche Kultureinrichtungen. Private Sammlungen betrifft es nicht. "Bisher beruhen alle Verfahren auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Das ist nicht immer zielführend", sagt Rüdiger Mahlo, Repräsentant der Jewish Claims Conference Deutschland, die sich für die Entschädigung von NS-Opfern einsetzt. Bislang verjährt der Anspruch auf die Herausgabe von Raubgut nach 30 Jahren. Das müsste sich nach Ansicht Hartungs ändern: "An der Verjährung darf bei Raubkunst die Herausgabe nicht scheitern." Der Kunstrechtsexperte fordert verlässliche Rechtsgrundlagen, die es ermöglichen, Fälle auch nach Jahrzehnten "mit einem Gerichtsurteil hoch bis zum Bundesgerichtshof mit einer klaren Justiziabilität zu lösen".

Das Bundesjustizministerium hat zwar 2015 einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der es erleichtern soll, die Restitution aus Privatsammlungen durchzusetzen. Wegen Differenzen in der Bundesregierung ist eine Verabschiedung aber in weiter Ferne. Es gebe "unterschiedliche Auffassungen", heißt es im Justizministerium, der Entwurf werde "weiterentwickelt".

Dem Vernehmen nach ist Geld der Streitpunkt zwischen Justiz-, Finanzministerium und Kanzleramt. Demnach sieht der Referentenentwurf Ausgleichszahlungen der Bundesrepublik vor, wenn Privatpersonen zur Rückgabe von Raubgut verpflichtet werden - die Kosten wären schwer kalkulierbar. Für Hartung ist das der falsche Weg. "Es ist nicht Sache des Bundes, für Entschädigungsleistungen zu sorgen." Der Jurist verweist auf das Lösungsrecht in der Schweiz, das einen fairen Interessenausgleich vorsehe: "Der gutgläubige Erwerber bekommt den Preis erstattet, den er im guten Glauben in das Kulturgut investiert hat - aber vom Anspruchssteller. Wertsteigerungen sind da nicht enthalten." Hartung vermisst echten Fortschritt durch den Schwabinger Kunstfund: "Die Lehren aus dem Fall Gurlitt, die eigentlich notwendig gewesen wären, hat man bis heute noch nicht gezogen."

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) widerspricht: "Gerade im Feld der Provenienzrecherche, Restitution und NS-Raubkunst hat diese Regierung markant reagiert", sagt sie dieser Zeitung. Nach ihrem Amtsantritt 2013 habe sie die Gründung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste in Magdeburg vorangetrieben. Der spektakuläre Fall Gurlitt habe "eindrücklich verdeutlicht, dass es in Deutschland dringend und notwendig einer Institution bedurfte, die die Anstrengungen bei der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien von 1998 bündelt und koordiniert".

Aufwendige Suche Außerdem habe sie die Bundesmittel für Provenienzforschung und Restitution mehr als verdreifacht, von 2 auf 6,5 Millionen, sagt Grütters. Gerade für Privatpersonen und private Einrichtungen, die bereit seien, den Washingtoner Prinzipien zu folgen, stünden im Zentrum Kulturgutverluste jetzt Mittel für die Erforschung der eigenen Sammlungen zur Verfügung. Zwar betreiben mittlerweile auch einzelne private Museen intensive Provenienzforschung, bisher suchen aber vorwiegend öffentliche Häuser in ihren Beständen nach Raubgut. So untersuchen etwa die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen 4.400 Gemälde und 770 Skulpturen, die nach 1933 erworben wurden und bis 1945 entstanden sind. Das braucht Zeit - auch weil sich die Spur der Werke häufig verliert. Eine Suche nach der Nadel im Heuhaufen ist die Provenienzrecherche in großen Staats- und Universitätsbibliotheken: Dort werden Zehntausende Bände nach Provenienzmerkmalen wie Stempeln, Exlibri oder Widmungen durchforstet.

Weiterentwickelt wurde im vergangenen Jahr auch die "Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz", die in Streitfällen schlichten soll. Trotzdem wird die Kommission auch künftig an ihre Grenzen stoßen. Zum einen kann sie nur aktiv werden, wenn sie von beiden Seiten angerufen wird. Zum anderen fälle sie kein Urteil, sondern gebe eine Empfehlung, erläutert der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), Hermann Parzinger. "Eine Empfehlung kann man akzeptieren oder nicht." Was das bedeuten kann, bekam die SPK zu spüren. Im Fall des mittelalterlichen Welfenschatzes, den der preußische Staat 1935 von jüdischen Kunsthändlern erworben hatte und der heute im Berliner Kunstgewerbemuseum zu sehen ist, empfahl die Beratende Kommission 2014 keine Restitution: Es sei kein NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf erkennbar. Damit schien der Fall erledigt. Einige Erben akzeptierten die Empfehlung aber doch nicht und reichten im vergangenen Jahr bei einem US-Gericht Klage ein. "Es ist ein laufendes Verfahren, wir werden sehen, wie es weitergeht", sagt Parzinger. (Siehe auch das Interview unten)

Einer Klage in den USA sehen sich auch der Freistaat Bayern und die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ausgesetzt: Die Erben des Kunsthändlers Alfred Flechtheim verlangen die Restitution von acht Gemälden von Max Beckmann, Paul Klee und Juan Gris. "Der Klageweg ist die letzte Möglichkeit der Nachfahren, zu ihrem Recht zu kommen", betont Mahlo von der Claims Conference. "Wiederholt haben Erben und ihre Rechtsvertreter moniert, dass es gerade in Bayern schwierig sei, einvernehmlich zu fairen und gerechten Lösungen zu kommen."

Da schwingt der Vorwurf mit, Bayern halte sich nicht an die Washingtoner Erklärung. Der Generaldirektor der Staatsgemäldesammlungen, Bernhard Maaz, weist das zurück: "Bayern und seine Museen haben seit Jahrzehnten aktiv Provenienzforschung betrieben und Restitutionen bewerkstelligt. Es kommt absehbar zu weiteren Restitutionen."

Kompetenzfragen Die Beratende Kommission kam in diesem Fall gar nicht zum Zug. Laut Mahlo fühlten sich die Flechtheim-Erben bei ihr "nicht gut aufgehoben und haben insbesondere die Verfahrensweise der Kommission kritisiert". Schließlich gebe es erst seit kurzem verbindliche Verfahrensregeln, die auch öffentlich zugänglich seien. Maaz entgegnet: "Wir vertrauen auf die Beratende Kommission, zumal die Verfahrensregeln jetzt auch öffentlich sind."

Damit bekommen Forderungen nach mehr Kompetenzen für die Kommission neue Aktualität. Sowohl Parzinger als auch Hartung und Mahlo plädieren dafür, das Gremium müsse auch einseitig eingeschaltet werden können. Grütters lehnt dies ab und verweist auf rechtliche Bedenken. Dennoch ist Mahlo der Meinung, der Schwabinger Kunstfund habe die Debatte über NS-Raubkunst in Deutschland sichtbar vorangebracht. Es bleibe aber viel zu tun: Nur ein Bruchteil der öffentlichen Einrichtungen habe die Provenienzen ihrer Bestände aufgearbeitet.

Grütters versichert, sie werde nicht müde, "alle Museen in Deutschland zu mahnen, sich aktiv um die Erforschung ihrer Bestände zu kümmern". Sie fügt hinzu: "Wir dürfen nie vergessen: Hinter jedem geraubten Werk steht ein bitteres menschliches Schicksal."

Der Autor ist freier Journalist in München.