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RECHT : Gegen die Straflosigkeit

Forderung nach Sondertribunal in Nahost gescheitert

22.05.2017
2023-08-30T12:32:21.7200Z
2 Min

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit ihrer Forderung nach einer juristischen Aufarbeitung der "schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit" durch staatliche und nichtstaatliche Akteure in Gebieten Syriens und des Iraks gescheitert. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten vergangenen Donnerstag gegen einen entsprechenden Antrag (18/10031), die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Die Grünen hatten argumentiert, dass weder Syrien noch der Irak Vertragsstaaten des Römischen Statuts seien. Somit könne sich der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) nur mit der dortigen Situation befassen, wenn der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ihm den Fall zur Bearbeitung überweise. Eine entsprechende - auch von Deutschland unterstützte - Resolution sei jedoch im Mai 2014 an dem Veto von Russland und China im Sicherheitsrat gescheitert. Die Grünen hatten die Bundesregierung aufgefordert, sich "innerhalb der Vereinten Nationen und auf allen diplomatischen Ebenen" erneut für eine solche Überweisung einzusetzen oder, falls das nicht gelingen sollte, "alternativ die Einrichtung eines Sondertribunals zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Völkerrechtsverbrechen in Syrien und im Irak einzufordern".

Keine Mehrheit fanden die Grünen zudem mit ihrem Antrag zu einer Stärkung der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit und Förderung der Rechtsstaatlichkeit in anderen Ländern (18/9675) sowie mit einem Gesetzentwurf zu einer Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetz (18/8277).

Im Antrag hatte die Fraktion unter anderem für eine stärkere Einbeziehung der Länder bei der Gewinnung von Fachleuten für internationale Rechtsstaatsmissionen sowie für eine erleichterte Freistellung von Richtern, Staatsanwälten und anderen Experten für solche Einsätze geworben. Mit dem Gesetzentwurf wollten die Abgeordneten wiederum die Möglichkeit schaffen, Parlamentsbeschlüsse über Auslandseinsätze der Bundeswehr auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Die Abgeordneten begründeten dies mit einem "grundlegenden Problem des Rechtsschutzsystems im Bereich der Auslandseinsätze der Bundeswehr", das beim Zustimmungsbeschluss des Bundestages zum Syrieneinsatz erneut zutage getreten sei. In der Debatte darüber sei bezweifelt worden, dass dieser Einsatz mit dem Grundgesetz vereinbar ist, doch gebe es derzeit "keinen klaren Weg, um derartige Rechtsfragen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen".