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RECHT : Nichtbeleidigte Majestäten

06.06.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
1 Min

Die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter soll kein gesonderter Straftatbestand mehr sein. Der Bundestag billigte vergangene Woche einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11243, 18/11616) und strich Paragraf 103 (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) aus dem Strafgesetzbuch. Auslöser war das unflätige Gedicht des Fernsehsatirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan. Nach Einschätzung von Matthias Barthke (SPD) hat der Paragraf in diesem Fall den auswärtigen Beziehungen, zu deren Schutz er gedacht war, eher geschadet. Volker Ullrich (CSU) erklärte, es sei richtig gewesen, sich mit der Abschaffung Zeit zu lassen, bis die Staatsanwaltschaft die Sache Böhmermann geprüft und eingestellt habe.

Mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurden Gesetzentwürfe der Grünen (18/8123) und des Bundesrates (18/10980), die eine Abschaffung sofort und nicht erst zu 1. Januar 2018 vorsahen. Hans-Christian Ströbele (Grüne) sagte dazu, Bundeskanzlerin Merkel (CDU) habe offensichtlich "Erdogan nicht noch verärgern und den von diesem angestrengten Prozess erst noch weiterlaufen lassen" wollen. Die Linke wollte mit einem ebenfalls abgelehnten Gesetzentwurf (18/8272) auch die Straftatbestände der Verunglimpfung des Bundespräsidenten sowie der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens abschaffen. Dafür fehle der Großen Koalition "offensichtlich sowohl der Mut als auch der Wille", erklärte Harald Petzold (Linke).