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KULTUR II : Vom Aussterben bedrohte Vielfalt

25 Jahre Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

06.06.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
2 Min

Nach Angaben der Unesco ist die Hälfte der weltweit mehr als 6.000 gesprochenen Sprachen bis Ende dieses Jahrhunderts vom Aussterben bedroht. In ihrem sogenannten Sprachenatlas stuft die UN-Organisation auch das Sater- und das Nordfriesisch als "besonders gefährdete Sprachen" sowie Nieder- und das Obersorbisch und Romanes als "definitiv gefährdete Sprachen" ein. Vor 25 Jahren, am 5. November 1992, versuchte der Europarat mit der Verabschiedung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Auch die Bundesrepublik verpflichtete sich mit der Unterzeichnung der Charta, die Sprachen der vier anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland - Dänisch, Friesisch, Sorbisch und Romanes - zu schützen und zu fördern. Gleiches gilt für die Regionalsprache Niederdeutsch.

Anlässlich des bevorstehenden 25-jährigen Jubiläums der Charta verabschiedete der Bundestag am vergangenen Freitag einstimmig einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, Initiativen zur Förderung der Regional- und Minderheitensprachen zu unterstützen. Vor allem Konzepte zur stärkeren Vermittlung der bedrohten Sprachen an die junge Generation müssten dabei berücksichtigt werden.

Hartmut Koschyk (CSU), Karin Evers-Meyer (SPD) und Herbert Behrens (Linke) erinnerten daran, dass die Regional- und Minderheitensprachen ein schützenswerter Bestandteil der kulturellen Identität und Vielfalt Deutschlands seien. Es sei deshalb auch nicht hinnehmbar, wenn Sorben im eigenen Land immer wieder auf widerliche Weise als "Fremde" angefeindet würden, sagte Cem Özdemir (Grüne). Auch der Diskriminierung von Sinti und Roma müsse Einhalt geboten werden. Die Abgeordneten hielten ihre Reden in weiten Teilen in ihren jeweiligen regionalen Sprachen und Dialekten.

Nach dem Willen des Bundestages soll die Bundesregierung prüfen, ob das Recht der Sorben, in ihren Heimatkreisen vor Gericht Sorbisch zu sprechen, auch auf die übrigen Minderheiten und die Sprechergruppe des Niederdeutschen ausgeweitet werden kann. Ebenso soll geprüft werden, ob es Sorbinnen ermöglicht werden kann, ihre spezifisch weibliche Form des Nachnamens zu führen. Zudem setzt sich der Bundestag dafür ein, dass in Berlin ein Niederdeutschsekretariat aufgebaut wird, das den Bundesrat für Niederdeutsch konzeptionell und organisatorisch unterstützen soll.