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Parteien : Kein Geld für Extremisten

Verfassungsfeinde sollen von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden können

26.06.2017
2023-08-30T12:32:23.7200Z
3 Min

Ulla Jelpke, Innenexpertin der Linksfraktion, weiß nicht oft das gesamte Bundestagsplenum hinter sich. Vergangene Woche jedoch sah sie so einen Moment der Einmütigkeit, als sie im Parlament befand, dass ein Ausschluss aus der staatlichen Parteienfinanzierung die NPD, die bislang mehr als eine Million Euro im Jahr bekomme, "schwer treffen" werde: "Da werden wir alle hier im Saal wahrscheinlich sagen: Recht so", konstatierte sie Konsens. Doch auch wenn kein Abgeordneter eine Staatsfinanzierung der rechtsextremen Partei begrüßte, wurde die Neuregelung zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung und steuerlichen Begünstigungen keineswegs von allen Parlamentariern mitgetragen.

Zwar votierten 502 für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Grundgesetzes (18/12357), darunter neben den Unions- und SPD-Abgeordneten auch 30 Linke; die für die Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde klar übertroffen. Doch 20 Linke enthielten sich, und die Grünen lehnten die Vorlage ebenso geschlossen ab wie den Koalitionsentwurf "eines Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung" (18/12358), der in modifizierter Fassung (18/12846) verabschiedet wurde. Gesetzentwürfe des Bundesrates mit gleicher Zielrichtung (18/12100, 18/12101) wurden für erledigt erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar den Bundesrats-Antrag zurückgewiesen, die NPD zu verbieten (Az. 2 BvB 1/13). Zugleich stellte das Gericht fest, "dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen", wie die Koalition in ihrer Vorlage zur Grundgesetzänderung referierte. Zudem sei die NPD-Programmatik auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet. Im Ergebnis sei die NPD wegen ihres "Misserfolges und der derzeit geringen politischen Einflussmöglichkeiten" nicht verboten worden.

Allerdings hat, wie die Koalition hervorhebt, das Gericht zugleich darauf hingewiesen, dass es dem "verfassungsändernden Gesetzgeber" freistehe, neben dem Parteiverbot weitere, abgestufte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber verfassungsfeindlichen Parteien zu schaffen. In diesem Sinne solle eine "gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Zielsetzung zukünftig alleinige Tatbestandsvoraussetzung für einen Ausschluss politischer Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung sein", hieß es in der Koalitionsvorlage weiter. Über einen solchen Ausschluss entscheiden sollen die Karlsruher Verfassungsrichter.

Mit dem zweiten Gesetzentwurf werden gesetzlichen Regelungen der angestrebten Verfassungsrechtslage angepasst. Unter anderem wird der Ausschlusses von der staatlichen Finanzierung damit auf sechs Jahre befristet, kann aber auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung verlängert werden.

»Ein Zwerg« In der Debatte äußerte Stephan Harbarth (CDU) für die Union die Erwartung, dass nach Inkrafttreten der Neuregelung zeitnah ein Verfahren zum Ausschluss der NPD aus der Parteienfinanzierung auf den Weg gebracht wird: "Jeder Cent für die NPD ist ein Cent zu viel".

Gabriele Fograscher (SPD) hob hervor, dass es sich bei der Neuregelung nicht um eine "Lex NPD" handele. Sie würden vielmehr für alle Parteien gelten, "die sich gegen unsere Verfassung und unsere Werte stellen". Mit den Änderungen werde "die Unterstützung von Verfassungsfeinden mit Steuermitteln endlich ein Ende" haben.

Renate Künast (Grüne) erwiderte, dass sehr wohl eine "Lex NPD" geschaffen werde. Dabei sei die NPD zwar ein "Feind der Verfassung", aber auch ein "politischer Zwerg". Diesen Zwerg "als Teil von Rechtsextremismus, Rechtsradikalität und Rechtsterrorismus" suche sich die Parlamentsmehrheit "aus dem Gesamtpaket" heraus und wolle ihm "mal eben per Verfassungsänderung" das Geld streichen und so suggerieren, das Problem sei gelöst. "Es ist damit aber nicht gelöst", betonte sie.

Jelpke verwies auf rechtliche und politische Fragen, die sich aus dem Ausschluss einer nicht verbotenen Partei aus der Parteienfinanzierung ergeben. Das Argument, das Grundgesetz kenne "keine Verfassungstreuepflicht der Parteien" und demokratiefeindliche Parteien dürften deswegen nicht schlechter gestellt werden, sei für einen Teil ihrer Fraktion so gewichtig, dass sich einige ihrer Abgeordneten bei der Abstimmung enthielten. Eine Mehrheit ihrer Fraktion halte dem entgegen, dass es auch keine Pflicht der Gesellschaft gebe, Parteien zu finanzieren, die eine "dermaßen faschistische Ideologie verbreiten".

Bundesratsvotum Die Neuregelungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates; die Verfassungsänderung setzt auch dort eine Zweidrittelmehrheit voraus. Für die Initiativen der Länderkammer zum Ausschluss extremistischer Parteien aus der Parteienfinanzierung hatten übrigens auch Landesregierungen mit Grünen-Beteiligung votiert.