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PARLAMENT : »Ehe für alle« ohne Votum

26.06.2017
2023-08-30T12:32:23.7200Z
1 Min

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge der Bundestagsopposition abgelehnt, mit denen eine Entscheidung des Parlaments über Gesetzentwürfe der Fraktion Die Linke (18/8), der Grünen selbst (18/5098) und des Bundesrates (18/6665) zum Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare noch vor der Sommerpause erzwungen werden sollte. Die weitgehend inhaltsgleichen Entwürfe lagen seit Dezember 2013, Juni 2015 beziehungsweise November 2016 dem Rechtsausschuss vor, der ihre Behandlung indes vielfach vertagte. Nach dem Willen der Grünen-Fraktion sollte das Gericht den Ausschuss verpflichten, so zeitnah über die Vorlagen zu beschließen, dass eine abschließende Beratung im Plenum am 30. Juni in der letzten planmäßigen Parlamentssitzung vor der Bundestagswahl möglich ist; die Fraktion Die Linke war den Anträgen beigetreten.

Nach dem in der vergangenen Woche veröffentlichten Beschluss des Gerichts (2 BvO 29/17) spricht gegen die Annahme einer willkürlichen Verschleppung der Beschlussfassung, dass die regelmäßige Vertagung der Beratung "Teil eines nicht abgeschlossenen politischen Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesses gewesen sein könnte". Auch stehe einer Verletzung des Gesetzesinitiativrechts der Fraktion entgegen, dass über die Gesetzentwürfe mehrfach und ausführlich im Bundestagsplenum beraten worden sei. Dass es bisher nicht zu einer abschließenden Beschlussfassung gekommen sei, könne "die Annahme einer Entleerung des Gesetzesinitiativrechts" nicht rechtfertigen.