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Kriminalität : WhatsApp zum Mitlesen

Verschlüsselte Messenger-Dienste sollen künftig besser überwacht werden können

26.06.2017
2023-08-30T12:32:23.7200Z
3 Min

Der Bundestag hat die Klagen von Polizei und Staatsanwaltschaften erhört, dass sie im Kampf gegen schwere Kriminalität den Tätern technisch hoffnungslos hinterherhinkten. Er verabschiedete vergangene Woche gegen heftigen Widerstand der Oppositionsfraktionen ein Gesetz (18/11277, 18/12785), das den Einsatz von Spionagesoftware ermöglicht, um verschlüsselte Kommunikation von Verdächtigen abfangen und die Speicher ihrer Rechner unbemerkt durchsuchen zu können.

Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) werden Nachrichten schon im Rechner des Absenders abgefangen, bevor sie verschlüsselt werden. Die Online-Durchsuchung erlaubt es, unbemerkt ein Handy oder einen Computer nach Hinweisen auf Straftaten zu untersuchen.

Standard oder Ausnahme Um die beiden Instrumente noch vor der Sommerpause und den anschließenden Neuwahlen einführen zu können, hatten die Koalitionsfraktionen die laufende Beratung von zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung (18/11277, 18/11272) zur Strafrechts- und Strafprozessreform genutzt. Diese wurden zu einem zusammengefügt und um die Rechtsgrundlagen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung erweitert.

Dieses Vorgehen kritisierten beide Oppositionsfraktionen, aber auch Verbände außerhalb des Bundestages vergangene Woche massiv. Erst am Freitag "nach Dienstschluss" sei der Änderungsantrag eingegangen und am Dienstag durch den Ausschuss gepeitscht worden, monierte Hans-Christian Ströbele (Grüne), um nun, am Donnerstag, schon zur Abstimmung zu stehen. Ein derart "operativer Eingriff in Grundrechte" müsse ausführlich diskutiert werden. Jörn Wunderlich (Die Linke) merkte an, die Neuerungen würden durch das gewählte Verfahren "am Bundesrat vorbei beschlossen".

Was nun vorliege, sei "eines der invasivsten Überwachungsgesetze der vergangenen Jahre", fuhr Wunderlich fort. Aus Ausnahmeregeln zur Terrorabwehr sollten "Standardmaßnahmen der Polizei werden". Dies entspräche nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Auch Ströbele sprach von einem "substantiellen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung", der mit der Karlsruher Rechtsprechung nicht vereinbar sei. "Quer durch das Strafgesetzbuch" würden 70 Straftaten aufgeführt, bei denen Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung angewandt werden könnten.

Redner der Koalitionsfraktionen bestanden dagegen darauf, dass die "Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt" werden, wie Bettina Bähr-Losse (SPD) versicherte. Die Vorschriften orientierten sich "streng an den Maßnahmen, die auch für die Wohnraumüberwachung gelten". Nur bei "besonders schweren Straftaten" dürften sie zum Einsatz kommen, so die SPD-Abgeordnete. Ihr Fraktionskollege Johannes Fechner bezeichnete die Regelungen als im Grunde "nichts Neues". Die Quellen-TKÜ sei nichts anderes als die Telekommunikationsüberwachung, nur an die neuen Kommunikationsmittel angepasst, versuchte er, die Opposition zu beruhigen.

Zur Kritik am Verfahren sagte Bähr-Losse, der Gesetzentwurf sei "Ergebnis jahrelanger Arbeit" und habe "mit Nacht- und Nebelaktionen nichts zu tun." Fechner wies darauf hin, dass es auch zur Quellen-TKÜ eine Expertenanhörung im Rechtsausschuss gegeben habe.

Eliabeth Winkelmeier-Becker (CDU) nannte die neuen Mittel unerlässlich für eine wirksame Strafverfolgung. Es sei "einfach Unsinn, wenn sich die Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden nicht daran orientieren, wie Täter und Banden heutzutage agieren". Derzeit würden sie zu oft "gerade noch mitkriegen, wer gerade welche Pizza bestellt". Die neuen Möglichkeiten seien an strenge Bedingungen gebunden, betonte auch Winkelmeier-Becker. So müsse der Verdacht begründet werden, dass jemand Täter oder Teilnehmer einer schweren Straftat ist. Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung würden deshalb "keine Standardmaßnahmen", sagte sie.

Fahrverbote ausgeweitet Unter den zahlreichen anderen Bestimmungen des Gesetzes hat im Vorfeld vor allem die geplante Ausdehnung von Fahrverboten als Strafmaß für Aufsehen gesorgt: Diese können künftig auch als Nebenstrafe für andere Straftaten zugelassen werden. Die Höchstdauer des Fahrverbots wird auf sechs Monate verdoppelt. Richter sollen den Führerscheinentzug zusätzlich zu der für das Delikt vorgesehenen Geld- oder Haftstrafe verhängen können. Außerdem soll bei bestimmten Verkehrsdelikten die Entnahme von Blutproben auch von einem Staatsanwalt oder der Polizei angeordnet werden können. Weitere Neuerungen sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften entlasten, bei Wahrung und teilweise Stärkung der Rechte von Beschuldigten. Dies solle angesichts der Belastung der Strafgerichte "eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten". Unter anderem sollen Vernehmungen zur besseren Dokumentation vermehrt als Video aufgezeichnet werden.