Piwik Webtracking Image

Netzwerke : Facebook und die Meinungsfreiheit

Experten sehen einigen Änderungsbedarf beim Gesetz gegen Hetze im Netz

26.06.2017
2023-08-30T12:32:23.7200Z
2 Min

Es gibt Menschen, die lassen vor der Computertastatur jede Hemmung fallen. So manches, was über Facebook oder Twitter verbreitet wird, ist nur schwer zu ertragen. Und einiges davon ist mehr als das, es ist schlicht strafbar nach deutschem Recht. Zeitungen, die so etwas drucken würden, bekämen es mit dem Staatsanwalt zu tun. Die Betreiber von Internet-Plattformen sind nach dem Telemediengesetz nur verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen, wenn ihnen diese gemeldet werden. Doch auch dieser Pflicht kommen sie nur unzureichend nach, zumindest nach Einschätzung des Bundesjustizministers.

Lange hat Heiko Maas (SPD) versucht, Facebook und Co in Gesprächen zu einer wirksameren Löschpraxis zu bewegen. Schließlich hat er die Gesetzeskeule herausgeholt: Die Netzwerkbetreiber sollen verpflichtet werden, Strukturen für eine schnelle Löschung strafbarer Inhalte zu schaffen. Tun sie es nicht, drohen empfindliche Geldbußen. Doch was die einen als Waffe gegen die schlimmsten Auswüchse im Netz begrüßen, stellt für andere eine Gefahr für die Meinungsfreiheit dar. Denn die Plattformbetreiber könnten versucht sein, so manchen scharfen, aber gesetzeskonformen Eintrag zu löschen, um sich Ärger zu ersparen.

Bei der öffentlichen Anhörung zu diesem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (18/12727, 18/12356) im Rechtsausschuss des Bundestages Anfang vergangener Woche gingen die Einschätzungen der Sachverständigen ähnlich weit auseinander.

Der Berliner Richter Ulf Buermeyer betonte, selbst wenn die Löschfristen eingehalten würden, könnten sich die Postings angesichts der Schnelligkeit der Netzwerke weit verbreiten. Zudem könne niemand gehindert werden, ein gelöschtes Posting immer wieder neu einzustellen, sagt er.

Als verfassungswidrigen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung bewertete Martin Drechsler von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter den Gesetzentwurf. Er plädierte dafür, stattdessen dem freiwilligen Vorgehen gegen Hass im Internet einen gesetzlichen Rahmen zu geben und es so zu stärken. Dies habe sich im Jugendmedienschutz bewährt, so Drechsler.

Der Mitarbeiter der Bundesdatenschutzbeauftragten, Diethelm Gerhold, bewertete den Gesetzentwurf generell positiv - mit einer Ausnahme. Denn er sieht vor, dass Opfer von Hass-Postings Auskunft über den Urheber verlangen können. Dies ermögliche Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, warnte er.

Eine fatale, wenn auch unbeabsichtigte Wirkung sieht Christian Mihr von "Reporter ohne Grenzen" in der Verwendung unbestimmter Begriffe. So habe Weißrussland sich bei einer weitgehenden Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet bereits auf den deutschen Gesetzentwurf berufen. Bernhard Rohleder vom Internet-Branchenverband Bitkom äußerte die Sorge, dass die Netzwerkbetreiber, um sicher zu gehen, auch rechtlich unbedenkliche Beiträge entfernen werden.

Der Informations- und Medienrechtler Bernd Holznagel vermisst die Plicht, gelöschte Inhalte, die sich nach einer Prüfung als rechtskonform herausgestellt haben, wieder einzustellen. Sein Fachkollege Wolfgang Schulz warnte vor nicht beabsichtigten Folgen für die Meinungsfreiheit. Etwa dann, wenn die Netzwerke Algorithmen entscheiden lassen, ob etwas zu löschen ist. Schulz riet dagegen zu einem besseren rechtlichen Rahmen für die Selbstkontrolle.