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RECHT : Kameras im Gerichtssaal

26.06.2017
2023-08-30T12:32:23.7200Z
1 Min

Das seit 1964 bestehende Verbot der Medienübertragung aus einer Gerichtsverhandlung wird etwas gelockert. Dies sieht ein vergangene Woche vom Bundestag einstimmig verabschiedeter Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10144) vor. Zum einen sollen künftig Tonübertragungen in einen Medienarbeitsraum erlaubt sein, wie sie zuletzt für den Münchener NSU-Prozess gefordert worden waren. Außerdem soll "die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in besonderen Fällen" in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden können.

Zudem sollen Tonaufnahmen der Verhandlung einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken vom Gericht zugelassen werden können, wenn es sich um "ein Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland handelt". Diese Aufnahmen sollen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sein, sondern dem Bundes- oder Landesarchiv zur Verfügung gestellt werden. Ursprünglich wollte die Bundesregierung hierfür auch Filmaufnahmen erlauben, was der Rechtsausschuss aber in seiner vom Plenum angenommenen Beschlussempfehlung (18/125911) strich.

Daneben ist vorgesehen, "die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Kommunikationshilfen für hör- und sprachbehinderte Personen" zu verbessern. Diese Hilfen seien derzeit mit Ausnahme der Strafverfahren auf die Hauptverhandlung begrenzt, führt der Gesetzentwurf aus. Künftig sollten sie für das gesamte Verfahren beansprucht werden können.