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Versicherungen : Vermittler müssen informiert sein

03.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat eine Neuordnung des Versicherungsvertriebs beschlossen und zugleich den Verbraucherschutz bei Versicherungen gestärkt. Am vergangenen Donnerstag stimmte das Parlament dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (18/11627, 18/13009) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Union und SPD zu. Linke und Grüne waren dagegen. Versicherungsvermittler müssen künftig regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Ein ursprünglich vorgesehenes Honorarannahmeverbot für Vermittler, die schon von Versicherungsunternehmen bezahlt werden, war während der Ausschussberatungen wieder aus dem Entwurf gestrichen worden. Verbessert wird der Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen, die der Absicherung von Zahlungsverpflichtungen dienen. Hier werden zusätzliche Informationspflichten eingeführt.

Außerdem müssen Kunden bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung (Lebensversicherungen) besser unterrichtet werden. Einmal im Jahr müssen die Unternehmen in Zukunft Auskunft über Überschussbeteiligungen aus dem Vertrag erteilen. So muss die vereinbarte Leistung zuzüglich Überschussbeteiligung (zumeist die sogenannte Todesfallleistung) ebenso mitgeteilt werden wie der Betrag, der bei Ablauf des Vertrages und unveränderter Fortführung zur Auszahlung kommt. Die Aufstellung muss weiterhin die Summe enthalten, die ohne Zahlung weiterer Versicherungsbeiträge zur Auszahlung kommen würde. hle