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Parteien : Freiraum für Glauben

Von Staatsferne bis striktem Anti-Islam-Kurs

09.01.2017
2023-08-30T12:32:13.7200Z
3 Min

Religion ist in allen (Wahl-)Programmen der Parteien ein Thema. CDU und CSU bekennen sich "ausdrücklich zur christlichen Prägung unseres Landes wie auch zum Respekt vor jeder Glaubensüberzeugung". Dabei sei das "bewährte Staatskirchenrecht" auch eine geeignete Grundlage für eine umfassende partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Religionsgemeinschaften, hieß es etwa zur Bundestagswahl 2013. An den aus dem 19. Jahrhundert herrührenden Staatsleistungen hält die Union im Grundsatz fest, begrüßt es aber, wenn Möglichkeiten zur Ablösung einzelner dieser Zahlungen an die Kirchen genutzt werden, wie es einige Bundesländer getan haben. Für die SPD ist wichtig, dass Religionen "Freiraum zur Entfaltung ihres Glaubens" haben. Sie unterstützt daher Bemühungen islamischer Gemeinschaften, den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erlangen. Am Staatskirchenrecht hält sie ebenfalls fest. Im Einvernehmen von Bund, Ländern und Kirchen sollten Gespräche über eine Ablösung von Staatsleistungen geführt werden. Auch die FDP nimmt das "Ablösungsgebot des Grundgesetzes ernst", befürwortete eine Regelung "unbedingt im gegenseitigen Einvernehmen". An der Kirchensteuer will die Partei nach den Worten ihrer zuständigen Sprecher "nicht rütteln". Diese Steuer werde nicht als Privileg, sondern als eine "der möglichen Optionen der Kirchenfinanzierung" gesehen.

Die Grünen haben sich auf ihrem jüngsten Parteitag in Münster für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ausgesprochen, zudem müsse Transparenz bei den Finanzen herrschen: "Unser Ziel ist, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts sowohl ihr Vermögen als auch die Einnahmen und Ausgaben offenlegen." Der Kirchenaustritt soll kostenlos sein. Auch kirchliches Arbeitsrecht müsse überarbeitet werden. "Außerdienstliches und privates Verhalten" dürfe für Bedienstete der Kirchen keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen haben. Dazu sagte der religionspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck: "Wie wir leben und lieben, geht den Arbeitgeber nichts an." In den in Münster verabschiedeten Grundsätzen wird auch eine - inzwischen vom Bundesverfassungsgericht erlaubte - Lockerung des "Tanzverbotes" an religiös begründeten "stillen Tagen", etwa an Karfreitag, gutgeheißen: "Alles, was nicht stört, soll erlaubt sein."

Eine Überprüfung der Feiertagsgesetze verlangte auch die Partei Die Linke, die die komplette institutionelle Trennung von Staat und Kirche anstrebt und die kirchlichen "Privilegien" abschaffen will, wie sie schon in ihrem Programm zur Bundestagswahl 2013 ankündigte. Auch die Verfassungen sollen keine religiösen Bezüge mehr aufweisen dürfen. Die Linke betont dabei "das Recht aller Menschen auf ein Bekenntnis zu einer Weltanschauung oder Religion" sowie den "Schutz weltanschaulicher und religiöser Minderheiten". Gleichzeitig trat sie für die Abschaffung der Militärseelsorge, für die Entfernung religiöser Symbole in staatlichen Schulen und für eine Überprüfung des Blasphemiegesetzes (Paragraph 166 Strafgesetzbuch) ein.

Einen strikten Anti-Islam-Kurs steuert die AfD in ihrem Grundsatzprogramm: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland." Bestimmte muslimische Praktiken und Symbole gehörten verboten. Das Minarett und der Ruf des Muezzin seien "Ausdruck eines politischen Anspruchs an die Gesellschaft, den wir nicht haben wollen und den wir natürlich nicht teilen", sagte AfD-Vize Alexander Gauland. Die EKD-Spitze wirft der Partei vor, die Religionsfreiheit infrage zu stellen.