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Polygamie : Wenn eine Frau nicht ausreicht

Mehrfachehen sind in Deutschland nicht legal. Höhe Zahlen durch Migration

07.08.2017
2023-08-30T12:32:25.7200Z
3 Min

Für den Syrer Ahmad Al-Hamid ist es eine Art Familientradition. "Mein Großvater hatte vier Frauen, mein Vater hat drei", sagte er vor einiger Zeit "Spiegel Online". Er selbst hat sich für zwei entschieden. Mit Tamara und Mushira und vier Kindern lebt der Flüchtling in Niedersachsen. Doch während er in Syrien mit beiden Frauen offiziell verheiratet ist, gilt in Deutschland nur seine erste Frau als Ehefrau.

Strafandrohung Grundsätzlich sind Mehrfachehen in Deutschland verboten. Geregelt ist das in Paragraf 172 des Strafgesetzbuches. Wer bereits verheiratet ist und mit einer dritten Person die Ehe eingeht, dem droht demnach eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Strafbar macht sich dabei nicht nur der bereits Verheiratete, sondern auch der neue Ehepartner.

Trotzdem gibt es natürlich auch in Deutschland Menschen wie Ahmad, die entweder nach ausländischem Recht mit mehreren Frauen verheiratet sind oder zusätzlich zu einer offiziellen Ehefrau weitere Lebenspartnerinnen haben, mit denen sie eine religiöse Ehe eingegangen sind.

Daran könne der Staat genauso wenig etwas ändern, wie an der freien Liebe in einer Studenten-WG, heißt es dazu aus dem Justizministerium. Rechtliche Folgen haben Ehen, die nur eine religiöse oder traditionelle Zeremonie zur Grundlage haben, aber nicht. "In den Milieus, in denen so etwas vorkommt, wird eine solche Verbindung dennoch als gültig angesehen", betont der Erlanger Rechtsprofessor Mathias Rohe, ein Experte für die Stellung des Islams in Deutschland. Dort gelte die religiöse Zeremonie häufig sogar mehr als die standesamtliche.

Wie viele Mehrfachehen es in Deutschland gebe, wisse man nicht, sagt Rohe. Man könne jedoch davon ausgehen, dass die Zahl in den vergangenen Jahren wegen des Zuzugs von Flüchtlingen aus islamischen Ländern gestiegen sei. Dort sei Polygamie häufig erlaubt. Gerade unter Syrern beobachte man, dass vermehrt versucht werde, jungen Mädchen oder alleinstehenden Frauen durch die Verheiratung als Zweit- oder Drittfrau wenigstens ein Mindestmaß an Schutz zu gewährleisten.

Über den Weg des Familiennachzugs können Zweit- und Drittfrauen allerdings nicht nach Deutschland gelangen. Das Aufenthaltsrecht schließt diese Möglichkeit ausdrücklich aus. "Aus einer Zweit- und Dritt-Ehe können in Deutschland grundsätzlich keine Ansprüche gegen die Allgemeinheit abgeleitet werden", sagt Rohe. Konkret bedeutet das: Nicht nur für das Aufenthaltsrecht ist die Mehrfachehe irrelevant, auch die Möglichkeit zur Mitversicherung in der Krankenkasse oder das Ehegattensplitting im Steuerrecht gelten immer nur für eine Frau.

Anerkannt werden dagegen Ansprüche von Zweit- und Drittfrauen, die sich gegen den Ehemann richten. Auch in Deutschland muss der Mann für sie Unterhalt bezahlen und sie am Erbe beteiligen. So haben es deutsche Gerichte in der Vergangenheit entschieden. Der Anspruch auf Witwenrente ist im Sozialgesetzbuch 1, § 34 geregelt. Diese wird aber nicht mehrfach ausgezahlt, die Frauen müssen sich den Betrag vielmehr teilen.

Der Familienberater Kazim Erdogan aus Berlin-Neukölln, der in seiner Beratungsstelle häufiger mit vielfach verheirateten Männern zu tun hat, spricht sich dagegen aus, an der rechtlichen Situation etwas zu verändern. Sonst würde man die betroffenen Frauen ihrer letzten Schutzmöglichkeiten berauben. Trotzdem findet er: "Mehrfachehen sollten öffentlich genauso geächtet werden wie häusliche Gewalt." Solche Verbindungen seien ein eklatanter Verstoß gegen das Prinzip der Gleichberechtigung. Schließlich sei die Mehrfachehe ein Privileg von Männern, Frauen ist sie verboten.

Um Vielehen zu erschweren, fordert die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes seit langem, dass die standesamtliche Eheschließung wieder zur Voraussetzung für religiöse oder traditionelle Hochzeiten werden müsse, so wie es bis 2009 war. Tatsächlich hat der Bundestag mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ein solches Verbot nun wieder eingeführt. Es gilt allerdings nur für Paare, bei denen mindestens ein Partner noch minderjährig ist. Wird dagegen verstoßen, droht künftig allen Beteiligten - auch beispielsweise den Eltern - ein Bußgeld, unabhängig davon ob es sich um eine Erst- oder Mehrfachehe handelt. Rein religiös geschlossene Vielehen unter Erwachsenen sind davon allerdings nicht betroffen.

Tamara und Mushira jedenfalls, die beiden Frauen des Syrers Ahmad, sind sich einig: Wenn sie noch einmal die Wahl hätten, würden sie keine Mehrfachehe mehr eingehen wollen. "Jede Frau will doch ihren Mann für sich haben", sagt Tamara. Und Mushira fügt noch hinzu: "Manchmal frage ich Gott, warum er die Vielehe erlaubt hat, obwohl sie uns Frauen doch so sehr verletzt."