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gesundheit : Leiden lindern

Kranke bekommen Cannabis nun auf Rezept

23.01.2017
2023-08-30T12:32:14.7200Z
4 Min

Nein, kiffen auf Rezept, das wird es nicht geben. Darauf legen die Abgeordneten großen Wert, fühlen sie sich doch mitunter in der Öffentlichkeit missverstanden, wenn vom Cannabis-Gesetzentwurf der Bundesregierung die Rede ist, der vergangene Woche im Bundestag verabschiedet wurde. Es gehe vielmehr darum, schwer kranken Patienten eine weitere Möglichkeit zu eröffnen, ihre Leiden zu lindern. Und wenn dies nur mit Cannabis möglich ist, dann soll das eben versucht werden, auch wenn es sich um eine Droge handelt, deren generelle Freigabe nach wie vor nicht geplant ist.

Bei der Drogenpolitik hört der Spaß im Parlament meistens schlagartig auf. Umso erstaunlicher wirkte die verbreitete Harmonie bei diesem Gesetzentwurf, zumindest in der Endphase der Beratungen, als die Abgeordneten sich gegenseitig lobten, berauscht von der konstruktiven Zusammenarbeit. Union und Linke auf einer Linie, das ist schon eine politische Sehenswürdigkeit. Am Ende passierte der Gesetzentwurf (18/8965; 18/10902) einstimmig das Parlament, das kommt nicht so oft vor.

Schwere Fälle Es geht im Kern um eine relativ kleine Gruppe von Menschen, die so krank sind, dass ihnen herkömmliche Therapien nicht helfen können. Wenn dann etwa die Schmerzen oder andere Symptome unerträglich werden, können die in Cannabis enthaltenen Wirkstoffe eine Linderung bringen. Zu den häufigsten Krankheitsbildern, die mit Hilfe der Cannabismedizin therapiert werden, gehören schmerzhafte Spastik bei multipler Sklerose, ADHS oder das Tourette-Syndrom.

Schon jetzt können Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Cannabis bekommen, allerdings müssen sie die Therapie meist selbst zahlen. Derzeit verfügen nach Angaben des Instituts rund 1.000 Patienten über eine solche Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis. Die Kosten für den monatlichen Bedarf an Cannabisblüten werden auf bis zu 1.800 Euro geschätzt. Künftig können Patienten auf Kosten der Krankenversicherung mit Cannabis versorgt werden. Patienten sollen getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten. Für die Versicherten wird zudem, auch in eng begrenzten Ausnahmefällen, ein Anspruch auf Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen. Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht. Geplant ist eine staatliche Cannabisagentur, die den Anbau und Vertrieb koordiniert und kontrolliert. Diese Aufgabe wird dem BfArM übertragen. Um die medizinische Wirkung der Cannabisarzneimittel genauer zu erforschen, ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen.

In den Beratungen wurde der Entwurf noch verändert, was nach Ansicht aller Fraktionen deutliche Verbesserungen gebracht hat. So sollen die Ärzte entscheiden, ab wann eine Cannabistherapie sinnvoll ist. Patienten müssen also nicht "austherapiert" sein, bevor sie Anspruch auf ein Cannabisrezept haben. Zudem wird in der Palliativversorgung ein rascher Zugang zu Cannabispräparaten ermöglicht durch eine auf maximal drei Tage verkürzte Entscheidungsfrist der Kassen, um insbesondere Patienten auf dem letzten Lebensweg die Leiden zu lindern. Ferner reagierten die Abgeordneten auf Kritik, die Experten in der Anhörung zu der Novelle über die Begleiterhebung geltend gemacht hatten. Um die Versicherten besser zu schützen, sollen die Patientendaten nun anonymisiert erhoben werden.

Einigkeit und Reue In der Schlussdebatte würdigten Vertreter aller Fraktionen die Novelle als Fortschritt für eine Gruppe schwer kranker Menschen, die ohne diese Behandlungsalternative unnötigen Leiden ausgesetzt sei. Die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) räumte allerdings ein, dass es über die Wirkung von Cannabis noch zu wenige Erkenntnisse gebe. Die Begleiterhebung sei daher wichtig. Auch Karin Maag (CDU) sagte, normalerweise würden Wirkstoffe umfangreich getestet, bevor die Medikamente auf den Markt kämen. Bei Cannabis sei die Datenlage "dünn". Insofern werde hier ein neuer Weg beschritten. Es werde in der Zukunft auch darum gehen, die Akzeptanz dieser Therapiealternative zu stärken, fügte Maag hinzu. So dürften die Krankenkassen die Genehmigung einer Cannabis-Therapie nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Burkhard Blienert (SPD) merkte an, den Zugang zu Cannabis als Medizin hätten Patienten lange herbeigesehnt. Mit dem Gesetz werde ein längst überfälliger Schritt in der Therapiealternative vollzogen. Er sprach sich dafür aus, das Thema Cannabis weniger ideologisch, sondern sachlich zu besprechen und auch zu einer Entkriminalisierung beizutragen.

Frank Tempel (Linke) betonte, die bisherige Rechtslage mit ihren bürokratischen Hürden und hohen Kosten für Patienten sei fatal gewesen. Es habe sich moralisch gesehen um unterlassene Hilfeleistung gehandelt. Tempel forderte, im Zusammenhang mit der Cannabis-Medizin die Führerscheinpraxis zu überprüfen, da Patienten Gefahr liefen, bei Polizeikontrollen ihre Fahrerlaubnis zu verlieren. Harald Terpe (Grüne) erinnerte daran, dass seit mehr als zehn Jahren über Cannabis als Medizin gestritten werde. Diese Auseinandersetzung sei ein Leidenswege für viele Patienten gewesen. "Wir als Gesetzgeber sind also den Betroffenen lange eine Lösung schuldig geblieben." Das neue Gesetz ermögliche nun eine unbürokratische Kostenerstattung. "Möge es zu einer Wiedergutmachung durch besonnene Anwendung in der Praxis beitragen." Claus Peter Kosfeld