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apotheken : Schutz vor Billiganbietern

Streit um Versandhandel von Arzneimitteln

23.01.2017
2023-08-30T12:32:14.7200Z
1 Min

Nach dem spektakulären Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln suchen Fachpolitiker weiter nach einer rechtssicheren und praktikablen Lösung. Wie vergangene Woche die Debatte über einen Antrag der Linksfraktion (18/10561) zum Thema zeigte, verfolgen Union und SPD unterschiedliche Ansätze. So plädiert die Union für ein Versandhandelsverbot, um Rabattaktionen ausländischer Versandapotheken auf Kosten deutscher Präsenzapotheken zu verhindern, und hat die Linke an ihrer Seite. Michael Hennrich (CDU) erklärte, ein Verbot wäre die "einfachste und klarste Regelung". Er sprach von einem Eingriff des Gerichts in die Organisation des deutschen Gesundheitswesens. Sabine Dittmar (SPD) gab zu bedenken, ein Verbot würde die Versorgung erschweren oder gar verschlechtern, etwa für spezielle Rezepturen bei seltenen Erkrankungen, die von deutschen Versandapotheken organisiert werden. Ein Komplettverbot wäre überdies womöglich europarechtlich unzulässig. Hinzu käme ein langwieriges EU-Notifizierungsverfahren. Dittmer plädierte alternativ für Änderungen am Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung in Paragraf 129 SGB V, um einen fairen Wettbewerb zwischen Präsenz- und Versandapotheken zu schaffen. Auch die Grünen bezweifeln, dass ein Verbot die Lösung bringt. Der EuGH hatte entschieden, dass die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente ausländische Versandapotheken benachteiligt und daher gegen EU-Recht verstößt.