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NPD-URTEIL : Weg von der Gießkanne

Bundestagsfraktionen wollen Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien prüfen

23.01.2017
2023-08-30T12:32:14.7200Z
3 Min

Am weitesten wagte sich Christine Lambrecht, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, vor: "Unser Ziel ist eine Verfassungsänderung noch in dieser Legislaturperiode", sagte sie nach dem zum zweiten Mal gescheiterten Versuch, die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. Die Möglichkeit, der NPD die nicht unbedeutenden Einnahmen aus der staatlichen Parteienfinanzierung zu streichen, hatten die Karlsruher Richter nämlich durchaus als Option benannt. Doch dafür müsste das Grundgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat geändert werden. Zwar ist derzeit noch unklar, an welche Kriterien eine solche Reform der Parteienfinanzierung gebunden sein könnte. Deutlich erkennbar war nach dem Urteilsspruch in der vergangenen Woche jedoch der Wille der Bundestagfraktionen, hier eine tragfähige Lösung zu finden.

Inhaltliche Beurteilung Bereits 2003 war ein von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrebtes Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) gescheitert. Es wurde wegen Verfahrenshindernissen eingestellt - wegen der auch im Verfahren andauernden Beobachtung der NPD durch V-Leute des Verfassungsschutzes bis in die Führungsgremien der Partei. Trotz vieler skeptischer Stimmen quer durch alle Parteien strebte der Bundesrat, diesmal im Alleingang, ein zweites Verfahren an.

Die Karlsruher Richter lehnten zwar erneut ein Parteiverbot ab. Sie stellten aber genauso deutlich klar, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolge: "Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die einer ethnisch definierten 'Volksgemeinschaft' nicht angehören. Die Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus bestätigt die Missachtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung", führte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle aus. Nach Ansicht der Richter darf ein Parteiverbot jedoch kein Gesinnungsverbot sein, weshalb dieses Argument allein den Richtern nicht ausreichte. Es müsse konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass die NPD ihr Programm auch umsetzen könne. Diese jedoch konnten die Richter nicht erkennen. Kurz: Die NPD ist politisch zu unbedeutend, um sie zu verbieten.

Wegen dieser klar attestierten Verfassungsfeindlichkeit der NPD und der durch das Gericht formulierten Möglichkeit, der Partei die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen, wertete die Länderkammer das Urteil nicht als Niederlage. "Es war wichtig. Nicht zuletzt um der Glaubwürdigkeit unserer wehrhaften Demokratie willen", verteidigte Bundesratspräsidentin Malu Dreyer (SPD) das Verfahren.

Verfassungsfeste Lösung Über die Frage, unter welchen Umständen eine Partei die Finanzierung versagt werden kann, streiten Politiker und Juristen seit Jahren. Möglich ist ein solcher Entzug bisher nur bei dem Verbot einer Partei, das Grundgesetz unterstreicht hier ausdrücklich die Chancengleichheit und damit auch die Möglichkeit kleinerer Parteien, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Juristen wiesen in der Vergangenheit jedoch darauf hin, dass das Grundgesetz einen Schutzauftrag des Staates enthalte, gegen Rassendiskriminierung vorzugehen und Einschnitte in die Chancengleichheit mit diesem Argument möglich sein könnten.

Die Diskussion um finanzielle Sanktionen müsse sorgfältig geführt werden, "damit wir mit dem Vorschlag nicht sofort wieder in Karlsruhe landen", betonte die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Renate Künast (Grüne), gegenüber dem "Parlament". Es sei realistisch, "dass wir uns Anfang der nächsten Wahlperiode mit dem Thema in angemessener Form auseinandersetzen", so die Politikerin.

Wenn eine verfassungsfeste Regelung möglich sei, müsse man die Frage finanzieller Sanktionen neu bewerten, betonte auch Petra Sitte, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Die Linke. Jedoch sehe ihre Fraktion das auch kritisch, denn der zentrale Grundsatz der Chancengleichheit von Parteien dürfe dem nicht geopfert werden, sagte Sitte.

Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, dagegen mahnte: "Die hohen Hürden für ein Parteiverbot sollen bleiben, aber das Instrument soll nicht zu einem gänzlich stumpfen Schwert werden." Eine Verfassungsänderung könne etwa auch festlegen, dass Bundestags- oder Landtagsmandate einer Partei genug Bedeutung verleihen, um sie verbieten zu können, schlug Lischka vor.

Auch die Unionsfraktion zeigte sich offen für eine Arbeitsgruppe zu dem Thema. Fraktionschef Volker Kauder (CDU) warnte jedoch vor Schnellschüssen. "Das wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich sein", mutmaßte er.