Piwik Webtracking Image

Finanzen : Zollverwaltungsgesetz beschlossen

23.01.2017
2023-08-30T12:32:14.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat am Donnerstag fraktionsübergreifend für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes (18/9987) gestimmt. Die Abgeordneten votierten einstimmig für den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf.

Ziel des Gesetzes ist es, die Ein- und Ausfuhr illegaler Waren auf dem Postweg besser zu kontrollieren und illegalen Bargeldtransfers über die deutschen Grenzen besser aufzuspüren. Die Neuregelungen räumen dem Zoll mehr Kontrollmöglichkeiten ein. Änderungen sind vor allem im Postverkehr vorgesehen, wo bislang nur die Deutsche Post AG verpflichtet ist, der Zollverwaltung Sendungen vorzulegen, bei denen Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen ein Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbot bestehen. Diese Vorschrift wird auf alle Postdienstleister erweitert. Zudem sollen Mitarbeiter der Zollverwaltung zukünftig in den Geschäftsräumen der Postdienstleister risikoorientierte und stichprobenartige Kontrollen vornehmen können.

Das Gesetz trage den veränderten Warenströmen des Welthandels Rechnung, sagte Frank Steffel (CDU) in einer der zu Protokoll gegebenen Reden. Die Änderungen ermöglichten, Verbrauchssteuerkriminalität besser zu bekämpfen, betonte Ingrid Arndt-Brauer (SPD).

Die Oppositionsparteien übten Kritik an der Personalausstattung des Zolls. Neue Gesetze seien schnell geschrieben, aber die Umsetzung erfordere ausreichendes und qualifiziertes Personal, sagte Axel Troost (Die Linke). Gehard Schick (Grüne) bemängelte außerdem, dass in Deutschland ein Gesamtkonzept für die Geldwäschebekämpfung fehle. eb