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Gastkommentare - Contra : Untaugliches Mittel

Fussfessel für Gefährder?

23.01.2017
2023-08-30T12:32:14.7200Z
1 Min

D ie Fußfessel hat einen falschen Namen. Sie ist keine Fessel; sie fesselt nämlich nicht. Sie ist in Wahrheit ein elektronisches Fußband zur Aufenthaltsüberwachung. Wer glaubt, dass es echte Gefährder ungefährlich macht, irrt. Es verhindert eine Straftat so viel oder so wenig wie eine Videokamera - wie sich in Frankreich bei der Ermordung eines Priesters durch IS-Täter gezeigt hat. Das Vertrauen in die antiterroristische Kraft des Fußbandes ist daher verwunderlich. Es ist ein Hilfsmittel bei der Aufenthaltsüberwachung, mehr nicht.

Das elektronische Fußband wurde vor 35 Jahren in Florida erfunden, um einen vom Gericht angeordneten Hausarrest zu kontrollieren. So eine elektronische Überwachung ist billiger als die Haftzelle: Ein Haftplatz kostet 300.000 Euro im Jahr; die elektronische Überwachung kostet nur ein paar tausend Euro. Das macht ihre Attraktivität aus. Nach geltendem Recht ist sie eine Art Freiheitsstrafe erstens im Rahmen der Führungsaufsicht bei entlassenden Straftätern, zweitens kann sie die Untersuchungshaft ersetzen, drittens an die Stelle einer kurzen Freiheitsstrafe treten, viertens eine Bewährungsauflage sein.

Das trifft die Problemlage bei Gefährdern nicht. Bei ihnen soll ja schon vorbeugend elektronisch überwacht werden - als Alternative zum polizeilichen Unterbindungsgewahrsam; der kann, je nach Bundesland, bis zu 14 Tagen dauern. Soll man die Vorbeugehaft noch weiter ausdehnen, um dann das Fußband vorbeugend länger einsetzen zu können? Das wäre rechtsstaatlich problematisch und brächte, siehe Absatz eins, wenig. Bei wirklichen Gefährdern hilft nur Haft. Ausreisepflichtige Gefährder gehören in Abschiebehaft.