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Gastkommentare - Pro : In der Schutzpflicht

Fussfessel für Gefährder?

23.01.2017
2023-08-30T12:32:14.7200Z
2 Min

Nach dem Berliner Terroranschlag reicht es mit Blick auf die Überwachung der Gefährder nicht aus, nur über die Ausdehnung der Abschiebehaft nachzudenken. Schließlich gibt es zahlreiche als Gefährder eingestufte Personen, die (auch) einen deutschen Pass haben. Hier weiterhin auf die bloße Observation zu setzen, wäre angesichts der Erfahrungen aus dem Fall Amri höchst fahrlässig.

Die Gefährder nun einfach in Präventivhaft zu nehmen, wie es auch bereits vorgeschlagen wurde, kann allerdings nicht der Weg eines Rechtsstaats sein. Zwar regeln die Polizeigesetze der Länder, dass Personen in Gewahrsam genommen werden können, wenn dies unerlässlich ist, um eine Straftat zu verhindern. Das erlaubt jedoch - zu Recht - keine zeitlich unbegrenzte Inhaftierung.

Der Einsatz der elektronischen Fußfessel ist angesichts dessen das rechtsstaatlich mildere Mittel. Dass dies der Unschuldsvermutung widerspreche, ist dabei kein schlagkräftiges Argument. Zwar wird von der elektronischen Fußfessel bisher nur bei verurteilten Gewalt- und Sexualstraftätern Gebrauch gemacht, die sich gerade nicht auf die Unschuldsvermutung berufen können. Doch auch dabei (Wiederholungsgefahr!) dient das Instrument präventiven Zwecken. Schließlich haben diese Täter ihre Strafe abgesessen.

Genauso ist es bei islamistischen Gefährden der präventive Gedanke - die Gefahrenabwehr -, der eine solche Maßnahme rechtfertigt. Angeordnet werden dürfte dies freilich nur nach richterlicher Überprüfung des Falles. Ergibt diese, dass von der Person eine Gefahr ausgeht - etwa weil sie eine Terrortat angekündigt hat, Mittäter gesucht oder sich Anschlagsmittel besorgt hat - ist der Staat in der Schutzpflicht für seine Bevölkerung.