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AufARBEITUNG : Aufklärung per Task Force

Untersuchungsausschuss weiter möglich

23.01.2017
2023-08-30T12:32:14.7200Z
2 Min

Die parlamentarische Aufarbeitung des Terroranschlags vom 19. Dezember vergangenen Jahres auf dem Breitscheidplatz in Berlin, bei dem zwölf Menschen ums Leben kamen und Dutzende zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden, hat in der vergangenen Woche mehrere Bundestagsgremien beschäftigt. Der Innenausschuss, der bereits zwei Tage nach dem Anschlag zu einer Sondersitzung zusammengekommen war, beriet erneut mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Vertretern von Sicherheitsbehörden über den Fall des Attentäters Anis Amri und daraus folgende Konsequenzen. Zuvor hatte sich das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) in einer Sondersitzung zu Wochenbeginn mit dem Fall befasst und sich auf die Einsetzung einer sogenannten Task Force verständigt. Sie soll unter anderem den Informationsfluss im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) von Bund und Ländern unter die Lupe nehmen, in dem der Fall des späteren Attentäters mehrfach thematisiert worden war.

Nicht ausgeschlossen ist, dass der Bundestag je nach Fortgang der Aufklärung auch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu dem Fall Amri einsetzt. Einen solchen Schritt behielten sich Vertreter der Oppositionsfraktionen vergangene Woche vor (siehe auch Seite 2); die Union zeigte sich für eine solche Einsetzung ebenso wie für weitere Sondersitzungen des Innenausschusses ausdrücklich offen.

Minderheitenrecht Es wäre der sechste Untersuchungsausschuss, den der Bundestag in dieser Legislaturperiode einsetzen würde. Bereits abgeschlossen ist die Arbeit des Untersuchungsgremiums zum Fall um den früheren Abgeordneten Sebastian Edathy, während sich vier weitere Untersuchungsausschüsse mit dem NSU-Komplex, der NSA-Affäre, den sogenannten Cum/Ex-Geschäften und dem VW-Dieselskandal befassen. Für die Dauer der laufenden Legislaturperiode sieht die Geschäftsordnung des Bundestages als besondere Anwendung von Minderheitenrechten vor, dass das Parlament auf Antrag von 120 Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss einsetzen muss.