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MEDIEN : Verlage befürchten Wettbewerbsverzerrung

Kulturausschuss diskutiert mit Sachverständigen über die Zukunft des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks

23.01.2017
2023-08-30T12:32:14.7200Z
3 Min

Die Rundfunkkommission der Länder will Auftrag und Struktur des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks reformieren und bis Ende März 2018 ein mit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abgestimmtest Konzept zur Finanzierung vorlegen. Darüber informierte die Bevollmächtigte von Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, Staatssekretärin Heike Raab (SPD), den Kulturausschuss in der vergangenen Woche in einem Fachgespräch über die Zukunft des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Rheinland-Pfalz führt den Vorsitz in der Rundfunkkommission.

Keine Beitragssenkung Raab verteidigte zugleich die Entscheidung der Länder im vergangenen Jahr, den Rundfunkbeitrag von aktuell 17,50 Euro in diesem Jahr nicht wie von der KEF vorgeschlagen um 30 Cent im Monat zu senken. Stabile Beiträge seien der bessere Weg, um die Akzeptanz des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks zu erhalten, argumentierte Raab. Die Länder hätten sich deshalb darauf verständigt, die derzeitigen Überschüsse auf Sperrkonten anzulegen, um den erwarteten finanziellen Mehrbedarf ab 2020 aufzufangen. Raab verwies darauf, dass die Rundfunkkommission zusammen mit den Sendeanstalten über grundlegende Reformen berate. Das gebührenfinanzierte System des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks stehe aktuell unter einem erheblichen Legitimationsdruck. Diese Reformen müssten weit über den administrativen Bereich hinausgehen, dürften zugleich aber nicht die Programmautonomie antasten. Auch die ARD-Generalsektretärin Susanne Pfab und Gottfried Langenstein, Direktor Europäische Satellitenprogramme des ZDF, bekannten sich ausdrücklich zu Reformen. Zugleich betonten sie die Bedeutung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Angesichts von bewusst verbreiteten Falschmeldungen in den "Sozialen Medien" sei er für den demokratischen Meinungsbildungsprozess und als Korrektiv wichtiger denn je. Vor allem um jüngere Menschen zu erreichen, müssten die Sendeanstalten neben dem linearen Fernseh- und Rundfunkangebot aber auch verstärkt die Online-Medien nutzen.

Forderung der Verlage Bei den Printmedien wird das Online-Magazin des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks kritisch betrachtet. So betonte Christoph Fiedler als Vertreter des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger und des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger, dass der Öffentliche-Rechtliche Rundfunk der Presse im Internet keine kostenfreie Konkurrenz machen dürfe. Das Verbot für presseähnliche Angebote, wie es das Kölner Oberlandesgericht im vergangenen Jahr etwa für die Tagesschau-App verhängt hat, müsse strikt angewendet werden. Die Online-Medien seien für die Verlage als Vertriebsweg für ihre Inhalte deutlich wichtiger als für die Rundfunkanstalten. Zudem löse eine Ausweitung des Online-Angebots die spezifischen Probleme des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks nicht, sagte Fiedler.

Dieser Argumentation widersprachen die Medienwissenschaftler Dieter Dörr von der Johannes Guttenberg-Universität Mainz und Lorenz Lorenz-Meyer von der Hochschule Darmstadt. Die klassische Aufteilung zwischen presseähnlichen Inhalten und rundfunkähnlichen Inhalten mache keinen Sinn mehr. Auch die Online-Angebote des "Spiegels", der "Zeit" und anderer Printmedien seien längst nicht mehr nur textbasiert, sondern würden auch Video-Clips anbieten, sagte Lorenz-Meyer. Dörr forderte den Gesetzgeber auf, den Auftrag für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk auch für den Online-Bereich sachgerecht auszugestalten. Die Auflagen und Beschränkungen seien mitunter viel zu kompliziert.

Steuersystem ZDF-Vertreter Gottfried Langenstein mahnte eine Reform des Steuersystems mit seinen Schlupflöchern im digitalen Markt an. Internet-Giganten wie Google würden trotz riesiger Gewinne in Deutschland so gut wie keine Steuern zahlen. Dies käme einer Verzerrung des Wettbewerbs gleich.