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Übergangsgeld : Abgang erleichtert

16.10.2017
2023-08-30T12:32:29.7200Z
1 Min

Aus dem Deutschen Bundestag ausscheidende Abgeordnete haben Anspruch auf ein Übergangsgeld. Zweck der Regelung ist es, Abgeordneten den Wieder- oder Neueinstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Abgeordneten den Wiedereinzug verfehlten oder ob sie sich entschieden, nicht erneut anzutreten.

Geregelt ist das Übergangsgeld im Abgeordnetengesetz. Die Höhe entspricht der regulären Abgeordnetenentschädigung von monatlich 9.541,74 Euro. Die Dauer der Zahlung richtet sich nach der Dauer der Parlamentszugehörigkeit. Mit jedem Jahr Mitgliedschaft erwirbt ein Abgeordneter den Anspruch auf einen Monat Übergangsgeld. Die Bezugsdauer ist auf maximal 18 Monaten gedeckelt. Ab dem zweiten Monat werden Erwerbs-, aber auch Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet. Im Haushalt 2017 sind für das Übergangsgeld 3,3 Millionen Euro eingeplant. Der von der Großen Koalition eingebrachte Haushaltsentwurf 2018 (18/13.000) veranschlagt aktuell für das kommende Haushaltsjahr 7,5 Millionen Euro.

Auch ausscheidende Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre haben Anspruch auf ein Übergangsgeld, das mindestens sechs Monate und maximal zwei Jahre gezahlt wird. Das Bundesministergesetz sieht vor, dass Ex-Minister drei Monate lang ihre vollen Bezüge erhalten, danach die Hälfte. Auch hierbei werden ab dem zweiten Monat Erwerbseinkünfte verrechnet. scr