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Fraktionen : Die meisten Ausgaben fürs Personal

Bis zu 80 Prozent der Mittel werden für Mitarbeiter verwendet. Immer wieder gibt es den Verdacht illegaler Parteien- und Wahlkampffinanzierung

16.10.2017
2023-08-30T12:32:29.7200Z
3 Min

Nur noch 246 statt wie bislang 309 Abgeordnete. Die Unionsfraktion hat in der 19. Wahlperiode 63 Mitglieder weniger als in der vorherigen. Zwar reicht es trotzdem deutlich, um stärkste Fraktion zu sein. Doch bringt das schlechteste Bundestagswahlergebnis seit 1949 durchaus Ungemach. Schließlich gibt es künftig deutlich weniger Geld für die Fraktionsarbeit.

Zwar erhält jede Fraktion einen monatlichen Grundbetrag, den der Haushaltsausschuss auf der Basis eines Vorschlages des Bundestagspräsidenten für das Haushaltsjahr 2017 (18/9750) auf 411.131 Euro festgelegt hat. Zusätzlich gibt es aber noch einen - ebenfalls durch den Haushaltsausschuss festgelegten - monatlichen Betrag von 8.586 Euro für jedes Fraktionsmitglied.

Angesichts des Verlustes der 63 Abgeordneten büßt die Unionsfraktion also monatlich 540.918 Euro ein. "Es trifft zu, dass die geringere Zahl an Bundestagsabgeordneten zu verringerten Fraktionsfinanzen führen wird", sagt der für Haushalt und Finanzen zuständige Parlamentarische Geschäftsführer der Uniondfraktion, Bernhard Kaster (CDU). Die Fraktion habe jedoch Vorsorge getroffen, "auch mit geringeren Einnahmen ihren Aufgaben voll nachkommen zu können."

Oppositionszuschlag Auch die SPD-Fraktion musste Verluste hinnehmen. Statt wie bislang 193 sitzen nun 153 sozialdemokratische Abgeordnete im Bundestag. Etwas aufgefangen werden diese Einbußen durch den sogenannten Oppositionszuschlag. Um 15 Prozent erhöht sich der Grundbetrag ebenso wie der Betrag für jedes Mitglied einer Oppositionsfraktion als Ausgleich dafür, nicht von den Ministerien und deren Apparaten profitieren zu können. So erhält die SPD-Fraktion pro Monat 1,98 Millionen Euro nach monatlich 2,07 Millionen Euro in der bisherigen Stärke als Regierungsfraktion.

Noch ist nicht klar, auf welche Höhe der Zuschüsse sich der Bundestag für das Jahr 2018 einigen wird. Bleibt es bei den für 2017 geltenden Zahlen und geht man davon aus, dass die Regierung von Union, FDP und Grünen gebildet wird, stehen der Unionsfraktion pro Jahr 30,29 Millionen Euro zu, der SPD-Fraktion 23,78 Millionen Euro, der AfD-Fraktion 16,58 Millionen Euro, der FDP-Fraktion 13,18 Millionen Euro, der Linksfraktion 13,85 Millionen Euro und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 11,84 Millionen Euro. Das ergäbe eine Gesamtsumme von 109,5 Millionen jährlich für die Fraktionen des Bundestages. Der Haushalt für 2017 sieht dafür gut 88 Millionen Euro vor.

Dass die Fraktionen "zur Erfüllung ihrer Aufgaben Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt" haben, ist in Paragraf 50 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) geregelt. Die Höhe der Beträge legt der Bundestag auf der Basis eines Vorschlages des Bundestagspräsidenten jährlich fest. Wie die Fraktionen das Geld dann jeweils ausgeben, ist ihre Sache. Allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Eine Verwendung der Gelder für Parteiaufgaben ist unzulässig.

Aus den Rechenschaftsberichten der Fraktionen, die jährlich durch den Bundestagspräsidenten veröffentlicht werden, geht hervor, dass der größte Teil der Fraktionsgelder für Personalkosten weggeht. Im Jahr 2016 lag die Spanne der Unterrichtung (18/13300) zufolge zwischen 75 Prozent bei der Linksfraktion und 80 Prozent bei der Fraktion der SPD. Nach Angaben der Fraktionsgeschäftsführungen waren in der 18. Wahlperiode (Stand März 2014) insgesamt 821 Mitarbeiter in den Fraktionen beschäftigt. 328 bei der Unionsfraktion, 225 bei der Fraktion der SPD, 129 bei der Linksfraktion und 139 bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zweitgrößter Ausgabeposten war bei allen Fraktionen der Bereich Öffentlichkeitsarbeit.

Ungereimtheiten Was das Verbot angeht, Fraktionsgelder für Parteiaufgaben zu verwenden, gab es in der Vergangenheit immer mal wieder Ungereimtheiten. Der Bundesrechnungshof bemängelte laut dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in einem geheimen Prüfbericht das Finanzgebaren der Fraktionen im Bundestagswahlkampf 2013. Kritisiert wurden unter anderem Broschüren und Anzeigenkampagnen, die von den Fraktionen in Wahlkampfzeiten veröffentlicht wurden - obwohl das Abgeordnetengesetz den Fraktionen untersagt, ihre Gelder für Partei- oder Wahlkampfzwecke zu verwenden.

Unlängst hat sich auch das Bundesverfassungsgericht in Sachen unlauterer Wahlkampfhilfe geäußert (2 BvC 46/14). Mit Blick auf die Unterstützung der Parteien durch Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten - nicht der Fraktionen - gelangten die Richter zur Einschätzung, dass "die unvermeidbaren Überschneidungen zwischen der Wahrnehmung des Abgeordnetenmandats im Wahlkreis und der Beteiligung am Wahlkampf zu in hohem Maße missbrauchsanfälligen Situationen führt". Die Richter kritisierten, dass eine externe Kontrolle der den Abgeordneten zur Beschäftigung von Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Mittel - 2017 sind das 212,62 Millionen Euro - nicht stattfinde.