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Vor 50 Jahren... : Zehn Pfennig pro Kinokarte

27.11.2017
2023-08-30T12:32:30.7200Z
1 Min

1.12.1967: Filmförderungsgesetz verabschiedet . Während Anfang der 1960er Jahre Filmproduktionen aus dem europäischen Ausland Erfolge feierten, ging es dem deutschen Film nicht gut. Die Qualität wurde infrage gestellt. "Der alte Film ist tot", schrieben 1962 deutsche Jungfilmer in ihrem "Oberhausener Manifest", und: "Wir glauben an den neuen." Doch Neues kostet Geld. Während es etwa in Frankreich, Italien oder England längst eine öffentliche Filmförderung gab, zog Deutschland erst am 1. Dezember 1967 nach - mit dem Filmförderungsgesetz.

Mit dessen Verabschiedung schuf der Bundestag die sogenannte Filmförderungsanstalt. Ihre Hauptaufgabe sollte es sein, "die Qualität des deutschen Films auf breiter Grundlage zu steigern und insbesondere den guten Unterhaltungsfilm zu fördern". Dazu sollte sie von Kinobetreibern eine "Filmabgabe" erheben - zehn Pfennig pro verkaufter Kinokarte - und förderfähige Filme mit einem Grundbetrag von 150.000 D-Mark subventionieren. Doch es gab auch Kritik an dem Gesetz. Einerseits, weil es vorsah, dass Förderungen nur an Produzenten ausgezahlt wurden, die einen erfolgreichen Referenzfilm vorlegen konnten. Jungfilmer hatten es da schwer. Andererseits wegen der umstrittenen "Sittenklausel", die solche Filme von der Förderung ausschloss, die "das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen". Der Paragraph "erweckt den Eindruck, daß zumindest die Gefahr einer Zensur bestehen könnte", so der SPD-Abgeordnete Günther Müller. Entsprechende Änderungsanträge wurden im Parlament allerdings abgelehnt. Benjamin Stahl