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inneres : »Kein Dämon«

Parlament bei Videoüberwachung uneinig

30.01.2017
2023-08-30T12:32:15.7200Z
3 Min

Es sind "schockierende Szenen", an die Thomas de Maizière (CDU) vergangenen Freitag im Bundestag erinnerte, etwa an den Angriff des sogenannten U-Bahn-Treters auf eine Frau vom Oktober 2016 in Berlin oder an den Obdachlosen, der zwei Monate danach in einem U-Bahnhof der Stadt im Schlaf angezündet wurde - Szenen, die bundesweit für Entsetzen sorgten. Die Ermittlung der mutmaßlichen Täter sei nur gelungen, weil die Taten aufgezeichnet worden seien, betonte der Bundesinnenminister und konstatierte, die Vorfälle hätten den Ruf nach einer "erweiterten Videoüberwachung in öffentlichen Räumen weiter verstärkt".

Auf eine Ausweitung der Videoüberwachung zielt auch der Regierungsentwurf eines "Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes" (18/10941) ab, über den das Parlament in der Debatte erstmals beriet. Gleichfalls in erster Lesung befassten sich die Abgeordneten mit einem weiteren Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen" und zum Schutz von Bundespolizisten durch den Einsatz mobiler Videotechnik" (18/10939).

Das "Videoüberwachungsverbesserungsgesetz" sieht Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vor mit dem Ziel, beim Einsatz von Videoüberwachung in Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs und öffentlich zugänglichen Anlagen wie Sportstätten oder Einkaufszentren festzuschreiben, "dass der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als besonders wichtiges Interesse gilt". Diese Wertung soll bei der Abwägung über den Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Ziel des zweiten Gesetzentwurfs ist "eine Stärkung der polizeilichen Befugnisse zum Einsatz von technischen Mitteln". So soll die Bundespolizei automatische Kennzeichenlesesysteme einsetzen können, um bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit die Fahndung nach Fahrzeugen und deren Insassen sowie die Strafverfolgung zu verbessern. Ferner ist unter anderem vorgesehen, durch mobile Videotechnik den Schutz von Polizeibeamten sowie die "Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung" zu verbessern.

In der Debatte betonte de Maizière, dass Videotechnik kein Allheilmittel, "aber auch kein Dämon" sei. Die Kameras "helfen, Straftäter zu identifizieren" und verhinderten Straftaten, wenngleich sie nicht gegen jede Form von Kriminalität helfen könnten. Als "große Hilfe" wertete der Minister die geplanten neuen Befugnisse zum Einsatz sogenannter Bodycams und zur Nutzung von automatischen Kennzeichen-Lesesystemen. Dass man jetzt auch Bundespolizisten Kameras zur Aufzeichnung ihrer Arbeit gebe, habe auch mit den zunehmenden Angriffen auf die Beamten zu tun.

Offen für Bodycams Die Opposition zeigte sich für den Einsatz der Bodycams offen, forderte in diesem Punkt aber Nachbesserungen, während die restlichen Regierungsvorschläge bei ihr auf Ablehnung stießen. Für Die Linke sagte Frank Tempel, Bodycams könnten ein nützliches Hilfsmittel sein. Man brauche aber "klare Regelungen, was und wann aufgezeichnet werden darf und muss". Auch fänden sich im Gesetzentwurf keine Regelungen etwa zur "Manipulationssicherheit", zu den Zugriffs- und den Beschäftigtenrechten. Hier müsse nachgearbeitet werden.

Seine Fraktionskollegin Martina Renner wandte sich gegen die vorgesehene Ausweitung der Videoüberwachung. Es gehe hier nicht um die Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten, sondern darum, Videoüberwachung flächendeckend einzuführen. Der Gesetzentwurf bedeute "ein Mehr an Überwachung, aber nicht ein Mehr an Sicherheit".

Irene Mihalic (Grüne) kritisierte die Regierungsvorschläge als "Sicherheitspolitik ins Blaue hinein". So sollten Privatleute mehr Kameras aufhängen und länger Bildmaterial speichern, doch könnten private Stellen im Falle eines Falles gar nicht eingreifen. Man schaffe lediglich "gewaltige Datenberge", deren Auswertung womöglich wochenlang dauere.

Gleiches gelte für die automatische Kennzeichenerfassung, fügte Mihalic hinzu. Bei einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben könne die Kennzeichenfahndung an der Grenze "nicht die Antwort auf die aktuelle Sicherheitslage sein". Dagegen gebe es "gute Gründe" für den geplanten Einsatz von Bodycams. Allerdings müsse beim Datenschutz noch nachgearbeitet werden.

Uli Grötsch (SPD) verwies darauf, dass man bereits gute Erfahrungen bei Pilotprojekten gemacht habe, die die deeskalierende und präventive Wirkung von Bodycams belegt hätten. Zur automatischen Kfz-Kennzeichenerfassung sagte er, dass diese anlassbezogen erfolgen solle, also "nicht flächendeckend, sondern bei bestimmten Gefahrensituationen".

Stephan Mayer (CSU) bewertete beide Gesetzentwürfe als notwendig und maßvoll. Sie stellten einen "wesentlichen Schritt zur Verbesserung der Sicherheit in Deutschland" dar, sagte Mayer. Eine "moderate Ausweitung der Videoüberwachung", stärke die präventive Arbeit der Sicherheitsbehörden und erleichtere die Verfolgung von Straftaten.