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recht : Unternehmen in der Pflicht

30.01.2017
2023-08-30T12:32:15.7200Z
2 Min

Die Grünen wollen "zukunftsfähige Unternehmensverantwortung" gesetzlich festschreiben. So steht es in zwei Anträgen, die vergangene Woche erstmals beraten und dann an die Ausschüsse überwiesen wurden. In einem Antrag (18/10038) werden "wirksame Sanktionen bei Rechtsverstößen von Unternehmen" gefordert. Katja Keul (Grüne) begründete dies damit, dass Unternehmen, die gegen Gesetze, Umwelt- oder Sozialstandards verstießen, "den Wettbewerb verzerren und damit den gesetzestreuen Unternehmen schaden". Allerdings wolle ihre Fraktion nicht Normen des Strafgesetzbuches auf juristische Personen übertragen, sondern eine Verschärfung des Ordnungswidrigkeitenrechts. Auch Verstöße im Ausland sollten verfolgt und finanzielle Sanktionen erhöht werden.

Nicht mit dem Ziel, aber mit den vorgeschlagenen Änderungen stießen die Grünen auf Widerspruch. Es gebe viele spezialgesetzliche Regelungen mit Verpflichtungen und Sanktionen, sagte Jan-Marco Luczak (CDU). Dies alles in einem Gesetz regeln zu wollen, sei "gesetzessystematisch vollkommen verfehlt". Volker Ullrich (CSU) ergänzte, eine Bestrafung von Unternehmen könne dazu führen, dass "Fließbandarbeiter oder Kleinaktionäre für das Fehlverhalten von Managern haften müssen". Dagegen stimmte Johannes Fechner (SPD) einigen Vorschlägen der Grünen zu. Allerdings sei der Antrag an manchen Stellen zu unbestimmt.

Mit dem zweiten Antrag (18/10255) sollen "menschenrechtliche Sorgfaltspflichten" verankert werden. Firmen sollen auf eine fortlaufende menschenrechtsbezogene Risikoanalyse, Präventionen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen und Abhilfen bei Menschenrechtsverstößen verpflichtet werden. Niema Movassat (Die Linke) warf der Bundesregierung vor, sie setze nur auf Freiwilligkeit und nehme in Kauf, dass "menschenrechtswidriges Verhalten ein Wettbewerbsvorteil" für Unternehmen sein könne. Der im Dezember beschlossene Nationale Aktionsplan (NAP) zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten von Firmen sei "sein Papier kaum wert". Auch Stefan Rebmann (SPD) sprach sich für mehr Verbindlichkeit bei der Durchsetzung der Menschenrechte aus. Jedoch müsse man "die Wirtschaft mitnehmen" wie beim NAP.