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SOZIALES : Rettung in der Not

Bundestag sichert Zukunft der Bau-Sozialkassen

30.01.2017
2023-08-30T12:32:15.7200Z
2 Min

Hunderttausende Beschäftigte, Auszubildende und Rentner können aufatmen: In der vergangenen Woche verabschiedete der Bundestag einstimmig einen Rettungsplan für die Sozialkassen des Baugewerbes mit dem sperrigen Titel "Sozialkassenverfahrenssicherungsgesetz - SokaSIG". Den Gesetzentwurf (18/10631) hatten die Koalitionsfraktionen erst im Dezember vorgelegt und seine schnelle Verabschiedung zeigt, dass alle Beteiligten offenbar akuten Handlungsbedarf sehen.

Damit reagieren die Fraktionen auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21. September 2016, in dem die Wirksamkeit von Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für ungültig erklärt worden war. Die Beitragserhebungen der Soka-Bau stützen sich jedoch auf diese Tarifverträge. Gelten diese nun als unrechtmäßig, könnten tausende Unternehmen Beiträge von der Soka-Bau zurückfordern. Geld, das die Soka-Bau aber längst ausgezahlt hat. Um die dadurch drohende Insolvenz der Soka-Bau abzuwenden, erklärt der 700 Seiten dicke Gesetzentwurf rückwirkend ab 2006 alle Sozialkassen-Tarifverträge als verbindlich und schafft eine eigene Rechtsgrundlage für die Sozialkassenverfahren im Baugewerbe.

Die Soka-Bau verwaltet derzeit Beiträge von 77.000 Betrieben für rund 700.000 Bauarbeiter, übernimmt die Ausbildungskosten von 35.000 Azubis, sichert die Urlaubsansprüche der Beschäftigten und die Rentenzahlungen von 370.000 Rentnern. Eine Insolvenz würde also erhebliche sozialpolitische Folgen haben.

Bernd Rützel (SPD) zeigt sich optimistisch: "Mit dem Gesetz treten wir den Bedenken des BAG rechtssicher und belastbar entgegen. Die Sozialkassen erhalten damit wieder eine gute Basis." Matthias W. Birkwald (Die Linke) mahnte, nach dem Inkrafttreten des Gesetzes sollten dann aber alle kleineren Unternehmen, die gegen ihre Beitragspflicht in der Soka-Bau geklagt hatten, in Zukunft ihre Beiträge entrichten. Karl Schiewerling (CDU) freute sich darüber, dass die klagenden Unternehmen nicht rückwirkend zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet werden, sondern von diesen ausstehenden Forderungen freigestellt werden sollen. Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, dass es keine andere gesetzliche Alternative gegeben habe als diese rückwirkende Gesetzesanwendung, dies hätten die Rechtswissenschaftler in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auch bestätigt.