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> Stichwort : Eingaben an den Wehrbeauftragten des Bundestages

30.01.2017
2023-08-30T12:32:15.7200Z
1 Min

> Petitionsrecht Nach Artikel 17 Grundgesetz hat Jedermann das Recht, "sich einzelnen oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden". Nach Artikel 17a kann das Recht auf Bitten und Beschwerden in Gemeinschaft während des Wehrdienstes und Ersatzdienstes jedoch eingeschränkt werden.

> Gesetz über den Wehrbeauftragten Nach Paragraf 7 hat jeder Soldat "das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden." Er darf dafür nicht benachteiligt werden. 2016 gingen 3.197 persönliche Eingaben ein (2015: 2.917).