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ARBEITSMIGRATIOn : Aufenthalt erleichtert

Umsetzung von EU-Richtlinien

20.02.2017
2023-08-30T12:32:16.7200Z
1 Min

Änderungen des Aufenthaltsgesetzes sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11136) zur Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien vor, über den der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung beriet. Dabei geht es um insgesamt drei Richtlinien zum Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen als "Saisonarbeitnehmer" oder "im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers" sowie "zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit".

Wie die Regierung dazu darlegt, können Ausländer bislang im Rahmen eines Personalaustauschs innerhalb eines international tätigen Unternehmens im Bundesgebiet erwerbstätig sein; gleiches gilt für ausländische Führungskräfte und Spezialisten. Mit der Umsetzung einer der Richtlinien werde für diese Personen ermöglicht, sich in Deutschland mit dem Aufenthaltstitel eines europäischen Mitgliedstaates zu Beschäftigungszwecken aufzuhalten.

Auch in Bezug auf Forscher werden den Angaben zufolge vereinfachte Möglichkeiten geschaffen, sich mit dem Aufenthaltstitel eines anderen europäischen Mitgliedstaats zu Forschungszwecken im Bundesgebiet aufzuhalten.

Für den Aufenthalt zum Zweck eines Vollzeitstudiums soll laut Vorlage nunmehr ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geschaffen werden. Auch hier sollen mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeiten des Aufenthaltswechsels zwischen den europäischen Mitgliedstaaten erleichtert werden.