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recht : Retter in Not

Wegen der zunehmenden Angriffe auf Polizisten, Rettungssanitäter und Feuerwehrleute sollen die Strafen nun deutlich verschärft werden

20.02.2017
2023-08-30T12:32:16.7200Z
4 Min

Respektlosigkeit und Verachtung gegenüber öffentlich Beschäftigten", dies sei ein Problem, das der vorliegende Gesetzentwurf nicht löse. So hatte Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, den Kabinettsbeschluss vom 8. Februar kommentiert, mit dem eine Strafrechtsreform zur "Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften" auf den Weg gebracht wurde. Gleichwohl begrüßte Wendt das geplante Gesetz, das beide Polizeigewerkschaften seit Jahren anmahnen. Denn Polizisten, aber auch Feuerwehrleute und Sanitäter werden immer häufiger Ziel von oft grundlosen Attacken. Einen besonderen, über den für jeden Bürger hinausgehenden Schutz genießen sie aber nur, wenn der Angriff im Rahmen einer sogenannten Vollstreckungshandlung, etwa einer Festnahme, erfolgt.

Jetzt drückt die Politik aufs Tempo. Um die Reform noch vor der Sommerpause über die Bühne zu kriegen, haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf der Bundesregierung wortgleich als eigene Vorlage (18/11161) eingebracht. So muss nicht erst die Stellungnahme des Bundesrates abgewartet werden, bevor der Regierungsentwurf im Bundestag eingebracht werden kann.

Der Gesetzentwurf postuliert, dass es sich bei einer Attacke auf Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte um einen "Angriff auf einen Repräsentanten der staatlichen Gewalt" handele und bei einem Übergriff auf Beschäftigte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und anderer Rettungsdienste um einen "Angriff auf die öffentliche Sicherheit". Dem entsprechend sollen die Strafvorschriften in den Paragrafen 113 und folgende sowie 125 und 125a des Strafgesetzbuches verschärft werden. Der bisherige Bezug zu einer Vollstreckungshandlung soll wegfallen, künftig sollen Polizisten während jeder Diensthandlung unter besonderem Schutz stehen. Gleiches soll für Rettungskräfte gelten. Der Strafrahmen sieht wie bisher Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren vor, allerdings auch für Vergehen, die bisher milder bestraft werden.

Attacke auf Streife Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wies bei der ersten Lesung vergangene Woche darauf hin, dass Polizisten mittlerweile angegriffen würden, wenn sie einfach Streife gingen. In Zukunft müsse jeder, der einen Polizeibeamten angreife, wissen, "dass er mit einer Mindeststrafe von drei Monaten belangt werden kann". Zur Reform gehöre auch, dass der schwere Fall mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten ausgeweitet werde. Dazu solle bereits das Mitführen einer Waffe ausreichen, unabhängig davon, ob sie zum Einsatz kommt. Das sei "nicht nur rechtsstaatlich geboten", betonte Maas, "wir sind auch der Auffassung, dass wir das den Polizeibeamten, den Rettungskräften und den Vollstreckungsbeamten schuldig sind, denn sie leisten eine wichtige Arbeit".

Die Redner der Opposition stimmten zu, dass die zunehmende Gewalt gegen Polizisten und Rettungskräfte nicht hinnehmbar sei. Die Frage sei jedoch, ob neue Strafrechtsvorschriften den Schutz wirksam gewährleisten könnten, sagte Frank Tempel (Linke). Seine Fraktion habe daran erhebliche Zweifel. Keine einzige Handlung, die mit der Reform unter Strafe gestellt werden soll, sei nicht bereits jetzt strafbar, betonte Tempel. Die geplanten Verschärfungen verhinderten deshalb "nicht eine einzige Straftat", denn Täter dächten nicht darüber nach, welches Strafmaß sie erwarte. Dies sei eine klare Erkenntnis der Kriminologie. Tempel stellte stattdessen einen Zusammenhang zwischen dem Personalabbau früherer Jahre und den zunehmenden Angriffen her. Wenn mehr Polizisten zu einem Einsatz kämen, verringere sich das Risiko für sie.

Dem hielt Stephan Harbarth (CDU) entgegen, wenn der Strafrahmen keine abschreckende Wirkung hätte, wäre es "genauso gut vertretbar zu sagen, Angriffe auf Polizisten werden mit kleinen Geldstrafen oder ein paar Sozialstunden abgegolten". Er habe den "Eindruck, als hätten sich Teile des politischen Spektrums daran gewöhnt", dass es Jahr für Jahr mehr solche Angriffe gebe. Bei Attacken auf Polizisten handele es sich um "Angriffe auf den Staat", und die müssten "mit aller Entschlossenheit" beantwortet werden. Die Koalition habe in dieser Legislaturperiode den Aufwuchs der Bundespolizei um mehr als 10.000 Kräfte beschlossen und mehr Mittel für die Ausrüstung bereitgestellt. Zum "Dreiklang" für mehr Sicherheit gehöre "aber auch ein schärferes Strafrecht".

Unter Alkoholeinfluss Dagegen sagte Irene Mihalic (Grüne), von Beruf Polizistin, es gebe "keine Hinweise, dass der bestehende Strafrahmen in der Praxis nicht ausreicht". Der Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sei erst 2011 verschärft worden, dennoch gebe es mehr Taten. Vier von fünf Taten geschähen unter Alkoholeinfluss, "der Strafrahmen bringt hier nichts", sagte Mihalic. Auch eine Verurteilungsquote von 75 Prozent bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte spreche dafür, dass das jetzige Recht ausreiche.

Für die SPD stimmte Johannes Fechner der Opposition insoweit zu, als das Strafrecht "kein Allheilmittel" sei. Deshalb habe die Koalition weitere Maßnahmen wie die Zulassung abschreckender Bodycams für Polizisten ergriffen. Sein Fraktionskollege Gerald Reichenbach wies darauf hin, dass sich normale Bürger einer kritischen Situation entziehen könnten, Einsatzkräfte nicht. Diesem Unterschied trage die Reform Rechnung.