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GESUNDHEIT : »Windel-Gesetz« für Qualität und Würde

Heil- und Hilfsmittelreform beschlossen

20.02.2017
2023-08-30T12:32:16.7200Z
4 Min

Wer schon einmal alte Leute für längere Zeit betreut hat, weiß zu schätzen, wenn medizinische Hilfsmittel gut funktionieren. Ein defekter Rollstuhl etwa kann einen Betroffenen oder Pfleger genauso in den Wahnsinn treiben wie undichte Windeln. Es waren tatsächlich anhaltende Beschwerden über minderwertige Inkontinenzprodukte (Windeln), die einige Abgeordnete und den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), alarmierten. In der Kritik standen die Krankenkassen, die bei Ausschreibungen ihre Entscheidung für ein Produkt vom Preis abhängig machten, nicht unbedingt von der Qualität. Wer höherwertige Windeln haben wollte, musste draufzahlen.

Qualitätsauswahl Dass es sich keineswegs um ein Randproblem handelt, zeigen Zahlen des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). Demnach leiden in Deutschland etwa fünf Millionen Menschen an Inkontinenz. Nun soll alles besser werden, nachdem der Bundestag vergangene Woche mit den Stimmen von Union und SPD und bei Enthaltung der Opposition das in den Beratungen mehrfach veränderte und ergänzte Gesetz (18/10186; 18/11205) zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) gebilligt hat. So wird der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung dazu verpflichtet, bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren. Zudem soll der GKV-Spitzenverband bis Ende 2017 eine Systematik schaffen, um das Verzeichnis stets aktuell zu halten.

Die Krankenkassen müssen bei ihren Vergabeentscheidungen jetzt neben dem Preis qualitative Anforderungen an die Hilfsmittel gleichwertig berücksichtigen. In bestimmten Fällen, wo es um individuell anzupassende Hilfsmittel oder solche mit hohem Dienstleistungsanteil geht, werden Ausschreibungen ausgeschlossen. So soll verhindert werden, dass Patienten minderwertige Produkte erhalten oder es mit ständig wechselnden Produkten und Anbietern zu tun haben. Zudem werden die Kassen auch bei Ausschreibungen dazu verpflichtet, den Patienten eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einzuräumen.

Blankoverordnung Das Gesetz umfasst auch Änderungen im Heilmittelmarkt. Während Hilfsmittel wie Rollstühle, Prothesen oder Brillen bleibende Defizite ausgleichen sollen, geht es bei Heilmitteln wie der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie (Sprachtherapie) oder Podologie (Fußheilkunde) um Heilung. Wichtigste Neuerung hier: Die Blankoverordnung. So werden Heilmittel zwar weiterhin vom Arzt verordnet, Heilmittelerbringer bestimmen aber die Details der Therapie. Um die Therapieberufe attraktiver zu machen, können Krankenkassen und Fachverbände ferner eine höhere Vergütung beschließen. Die Regelung ist auf drei Jahre befristet, um die Auswirkungen zu überprüfen.

Die Vorlage beinhaltet auch einige themenfremde Regelungen. So wird ein Missstand im "Omnibusverfahren" gleich mitbehoben: Tricksereien beim morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA). Es wird nun klargestellt, dass sich Krankenkassen oder Ärzte über eine Beeinflussung von Diagnosen keine finanziellen Vorteile verschaffen dürfen. So versuchen Kassen, auf die Diagnosekodierung der Ärzte Einfluss zu nehmen, um mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten. Im Morbi-RSA werden alters-, geschlechts- und krankheitsbedingte Unterschiede der Versichertenstruktur der Krankenkassen ausgeglichen. Je kränker Versicherte sind, umso höher fallen die Zuweisungen aus.

Rechtswidrige Vertragsgestaltungen sollen nun sofort beendet werden. Die Kassen werden zur Mitwirkung bei der Aufklärung von Zweifelsfällen verpflichtet. Verweigern sie dies, kann ein Zwangsgeld von bis zu zehn Millionen Euro verhängt werden. Um ein "Upcoding" besser verhindern zu können, sollen ab 2018 im RSA auch regionale Daten analysiert werden.

Unhaltbare Zustände In der Schlussberatung zeigte sich Roy Kühne (CDU) überzeugt, dass die Versorgung sich nun entscheidend verbessern werde. Künftig werde die Qualität zum Maßstab bei den Hilfsmitteln. Bei den Heilmittelerbringern sei die schlechte Bezahlung das Problem. Es könne nicht sein, dass ein Automechaniker mehr wert sei als ein Menschenmechaniker. "Wir haben erkannt, dass die Vergütungssituation offensichtlich abschreckend ist." Das werde nun geändert.

Martina Stamm-Fibich (SPD) sagte: "Krankenkassen dürfen nicht auf Kosten derjenigen sparen, die sich aus Scham nicht wehren können." Auch Karl Lauterbach (SPD) beklagte, wenn es um Hilfsmittel für Bettlägerige gehe, werde um Centbeträge gerungen. Diese unwürdige Ungleichbehandlung sei viel zu lange hingenommen worden. Was die Kordierverträge betreffe, sei das Betrug zwischen den Kassen und "brandgefährlich" für Versicherte, die aus Abrechnungsgründen eine Krankheit diagnostiziert bekämen, die sie gar nicht hätten.

Birgit Wöllert (Linke) nannte die Reform überfällig. Die Praxis habe "regelrecht danach geschrien, hier etwas zu verändern". So hätten Kassen zur Ablehnung bestimmter Hilfsmittel "hanebüchene Erklärungen" geliefert. Sie sprach sich dafür aus, auf Ausschreibungen dieser Art ganz zu verzichten. Maria Klein-Schmeink (Grüne) fügte hinzu, wenn Politik mit der Betrachtung der Wirklichkeit beginne, dann gebe es hier "noch viel Potenzial nach oben".

Erich Irlstorfer (CSU) räumte ein, dass es bei der Versorgung speziell mit Inkontinenzprodukten viele Ungereimtheiten gegeben habe und einen "Abwärtswettlauf" bei den Ausschreibungen. Dieser unsägliche Zustand solle nun mit mehr Qualität verbessert werden. Irlstorfer kündigte an, der Gesetzgeber werde "scharf prüfen", ob diese Regelungen in der Praxis nun auch umgesetzt würden.