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ÜBERSICHT : Die Gesetzespakete - aufgeschnürt

Autobahnverwaltung, Schulsanierung, Unterhalt, Finanzen - so will die Bundesregierung die Rechtslage ändern

20.02.2017
2023-08-30T12:32:16.7200Z
2 Min

Die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleiches sowie zahlreiche weitere Vorhaben kommen in zwei Gesetzentwürfen daher: Mit Entwurf I (18/11131) will die Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Grundlagen schaffen. Entwurf II (18/11135) sieht die einfachgesetzliche Umsetzung vor. Ein Überblick der wesentlichen geplanten, noch nicht beschlossenen Änderungen:

Autobahnen Die bisherige Auftragsverwaltung der Länder wird beendet. Der Bund übernimmt die Verantwortung für Bau, Betrieb, Finanzierung, Planung und Verwaltung der Autobahnen. Eine privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft wird für Bau und Co. zuständig sein, auch ein neues Bundesfernstraßenamt entsteht. Gesellschaft als auch Autobahnen bleiben im unveräußerlichen Bundeseigentum.

Bund-Länder-Finanzen Durch Änderungen im Grundgesetz sowie im Maßstäbegesetz und im Finanzausgleichgesetz wird der bundesstaatliche Finanzausgleich ab 2020 neu geordnet. Die Finanzkraft der Länder wird durch Zu- und Abschläge bei der Verteilung der Umsatzsteuer sowie durch Zuweisungen des Bundes ausgeglichen. Bisherige Geberländer werden entlastet, der Bund belastet. Das Saarland und Bremen bekommen weiter Sanierungshilfen. Der Stabilitätsrat, der die Haushaltsführung von Bund und Ländern überwacht, wird gestärkt. Bei Mischfinanzierungen wird der Bund mehr Einfluss auf die Programmgestaltung erhalten und der Bundesrechnungshof mehr Prüfrechte.

Schulsanierung Durch eine Änderung im Grundgesetz wird es dem Bund ermöglicht, den Ländern Geld zum Sanieren kommunaler Bildungsinfrastrukturen in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung zu stellen. 3,5 Milliarden Euro sind dafür in einem Nachtragshaushalt für 2016 eingestellt worden (siehe Seite 13).

Portalverbund Der "elektronische Gang zu Behörden" wird "unkompliziert und sicher" gestaltet. Der Bund legt mit einem entsprechenden Gesetz die Grundlage für einen Portalverbund der Behörden von Bund, Ländern und Kommunen.

Unterhaltsvorschuss Künftig soll der Unterhaltsvorschuss auch für Kinder über zwölf Jahren gezahlt werden. Die Bezugsdauerbegrenzung wird aufgehoben. Die Regelung greift ab 1. Juli 2017.

Weitere Änderungen Mehr Kompetenzen für den Bund gibt es auch beim IT-Einsatz in der Steuerverwaltung. Zudem erfolgt eine Anpassung im Vergaberecht bei der unterschwelligen Vergabe.