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finanzen : Der Briefkasten bleibt zu

Konsequenzen aus den »Panama Papers«

20.02.2017
2023-08-30T12:32:16.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung will die Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten "Panama Papers" ziehen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindern. Außerdem soll das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben werden, sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132, 18/11132) vor, der am vergangenen Donnerstag vom Bundestag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten von Unternehmen und Finanzinstituten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden.

In der Debatte sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Meister (CDU), man wolle kein Verbot solcher Briefkastenfirmen, sondern mehr Transparenz schaffen. Die Regelung betrifft nicht nur Domizilgesellschaften ohne Geschäftsbetrieb, sondern soll für alle "Drittstaat-Gesellschaften" gelten. "Wir bringen Licht in das Dunkel dieser Domizilgesellschaften", sagte Uwe Feiler (CDU).

Susanna Karawanskij (Die Linke) bezeichnet das Gesetz als "absolut notwendig". Sie warf der Regierung aber vor, zu lange gewartet zu haben. Außerdem werde kein Transparenzregister geschaffen. Lothar Binding (SPD), sagte, die Forderung nach einem Transparenzregister werde demnächst in einem anderen Gesetz umgesetzt. Das Gesetz sei ein "sehr großer Schritt, damit die Finanzbehörden besser zugreifen können".

Lisa Paus (Grüne) fand an dem Gesetz einen "schalen Beigeschmack". Der Entwurf hätte schon viel früher vorgelegt werden können. Sie vermisste Maßnahmen gegen das "Geldwäscheparadies Deutschland". Es sei ein aberwitziger Zustand, dass in Deutschland so einfach Geld gewaschen werden könne und es keine Quellensteuer für Konten von Ausländern gebe, mit deren Heimatländern kein automatischer Informationsaustausch bestehe.