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REFERENDUM : Ein »Evet« mit weitreichenden Folgen

Mitte April entscheiden die Türken über einen Verfassungsentwurf, der dem Land ein Präsidialsystem bringen soll. Kritiker warnen vor einem Abdriften in die Diktatur

27.02.2017
2023-08-30T12:32:16.7200Z
4 Min

Schock und Verzweiflung standen den türkischen Oppositionspolitikern ins Gesicht geschrieben, die am 21. Januar 2017 vor die Medien traten. Im Morgengrauen hatte das Parlament in Ankara mit 339 zu 142 Stimmen einem Verfassungsentwurf zugestimmt, der der Türkei schon bald das so genannte Erdogansche Präsidialsystem bringen könnte. Die nationalistische MHP hatte der regierenden AKP Schützenhilfe geleistet und so für die nötige Mehrheit von mindestens 330 Stimmen gesorgt. Von einer "Katastrophe" sprach Kemal Kilicdaroglu, der Vorsitzende der größten Oppositionspartei CHP. Das "Ende der türkischen Demokratie" prophezeite gar seine Parteisprecherin Selin Sayek Böke.

Nur ein "Nein" beim für Mitte April erwarteten Volksreferendum kann das Projekt nun noch abwenden. Doch ob es dazu kommen wird, ist unklar. Meinungsumfragen sehen das "Nein-" und das "Evet"-Lager" zur Zeit etwa gleich auf. Denn was für die Opposition einer Horrorvorstellung gleicht, ist in den Augen vieler regierungstreuer Türken genau das, was ihr krisengeschütteltes Land braucht. "Nehmen Sie eine Familie: So, wie dort Chaos herrscht, wenn es keinen starken Vater an der Spitze gibt, so ist es auch in unserem Staat", meint ein Istanbuler Erdogan-Anhänger. Ein anderer pflichtet ihm bei: "Koalitionen sind in der Türkei immer nur gescheitert. Was wir brauchen, ist eine zentrale Führung. Und was könnte demokratischer sein, als wenn die dann auch noch vom Volk gewählt wird?"

Tatsächlich gehört die Tatsache, dass sowohl der Präsident als auch das Parlament laut Verfassungsentwurf alle fünf Jahre vom Volk gewählt werden sollen, zu den Hauptargumenten derer, die dieser Tage von einem demokratischen Fortschritt schwärmen. Auch Levent Korkut, einer der bekanntesten Rechtswissenschaftler der Türkei, warnt davor, Präsidialsysteme voreilig mit Diktaturen gleichzusetzen. "Es ist falsch zu sagen, dass ein solches System automatisch weniger demokratisch ist als ein parlamentarisches", betont der 65-Jährige. "Wenn bestimmte Standards für Demokratie, Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit eingehalten werden, dann können beide Systeme demokratisch sein."

Genau das aber, argumentieren Kritiker, ist in dem vorliegenden Entwurf nicht der Fall. Dafür sorgen Details, etwa dass er als Präsident das Parlament in Zukunft bei Bedarf auflösen können soll, oder dass Präsidentschafts- und Parlamentswahlen zeitgleich stattfinden würden - und nicht wie zum Beispiel in den USA mit zeitlichem Abstand. Die Wahrscheinlichkeit, dass Präsident und Parlamentsmehrheit dem gleichen Lager angehören und jede Opposition unmöglich machen, ist dadurch hoch. Auch das Gebot der Überparteilichkeit des Präsidenten soll entfallen.

Es ist die Aushebelung zweier Grundprinzipien der Demokratie, die den Gegnern der türkischen Verfassungsreform Sorgen bereitet: Gewaltenteilung und das so genannte "Checks-and-Balance-System", also die gegenseitige Kontrolle der Verfassungsorgane. Beides wäre in der Türkei nicht mehr gegeben.

"Nehmen sie zum Vergleich die Präsidialsysteme Nord- und Südamerikas", erklärt Tanju Tosun, Professor für Internationale Beziehungen an der renommierten Ege-Universität in Izmir. "Dort hat der Präsident ganz bewusst nicht das Recht, das Parlament aufzulösen. Warum? Weil Legislative und Exekutive dort klar voneinander getrennt sind. Bei uns aber wäre die Legislative durch dieses Recht ja völlig abhängig vom Wohlwollen der Exekutive."

Auch das vorgesehene Recht des Präsidenten, per Dekret Gesetze zu erlassen, die weder vom Parlament gebilligt noch sonst irgendwie beschränkt wären, widerspricht allen demokratischen Grundsätzen. "Was, wenn der Präsident morgen zentrale Grundrechte der Bürger per Dekret abschafft?", fragt Tosun. In anderen demokratischen Staaten würde hier die dritte Gewalt im Staat, die Judikative, eingreifen. Das Verfassungsgericht könnte Dekrete für ungültig erklären - so wie jüngst in den USA geschehen, wo das von Präsident Trump verfügte Einreiseverbot gegen Bürger aus sieben überwiegend muslimischen Staaten zurzeit nicht angewendet werden darf. Doch die Unabhängigkeit der Judikative wäre in Erdogans System praktisch aufgehoben: Laut Verfassungsentwurf dürfte der Präsident mit der Ernennung des Justizministers sowohl über den Vorsitzenden des Hohen Rats der Richter und Staatsanwälte als auch über sechs seiner dreizehn Mitglieder bestimmten.

Ohne Beispiel Kritikern gegenüber verweist Erdogan gern auf die USA oder Frankreich, die trotz ihrer Präsidialsysteme selbstverständlich als Demokratien gelten. Wer seine Pläne anfechte, messe mit zweierlei Maß. Politikwissenschaftler Tosun winkt ab. "Es gibt kein einziges demokratisches Beispiel auf der Welt, das dem hier geplanten System gleicht. Auch dort, wo die Exekutive allein in der Hand eines Führers liegt, hat das Parlament immer noch eine Kontrollmacht. Eine Exekutive aber, die nicht mehr von der Legislative kontrolliert werden kann, bedeutet den Wechsel zum Autoritarismus." Wenn die Türken im April über ihre neue Verfassung abstimmen, geht es damit letztlich nicht um einen System-, sondern um einen Regimewechsel.