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recht : Verbesserung im Verbraucherschutz angestrebt

Fraktionen setzen sich nach dem Diesel-Abgasskandal für vereinfachte und günstige Klagemöglichkeiten ein

19.03.2018
2023-08-30T12:34:26.7200Z
3 Min

Die Bundestagsfraktionen haben sich vor dem Hintergrund des Dieselabgasskandals übereinstimmend für Verbesserungen im Verbraucherschutz und für die Einführung von Gruppenverfahren zur kollektiven Rechtsdurchsetzung ausgesprochen. Ein diesbezüglicher Gesetzentwurf der Grünen (19/243) wurde in der vergangenen Woche von den anderen Fraktionen jedoch als unzureichend zurückgewiesen. Sarah Ryglewski (SPD) appellierte gleichwohl an die Abgeordneten, die "gute Diskussion" im Gesetzgebungsverfahren fortzusetzen. In mehreren Punkten seien sich alle einig, die von der Koalition angestrebte Musterfeststellungsklage gehe aber über den Grünen-Entwurf hinaus.

Mit dem Gesetzentwurf wollen die Grünen erreichen, dass die Möglichkeit der Bündelung individueller Ansprüche durch die Einführung eines Gruppenverfahrens mit abgesenkten Zugangsschranken in die Zivilprozessordnung integriert wird. Manuela Rottmann (Grünen) sagte, der Koalitionsvertrag biete hier nur eine "Minimallösung", denn Handwerker blieben außen vor. Verbrauchern sollte es mit dem Gesetz ermöglicht werden, mit überschaubarem Risiko ihre Ansprüche durchzusetzen. Der Staat sollte an deren Seite und nicht an der von "Tricksern mit guten Anwälten" stehen. Sebastian Steineke (CDU) erklärte, der Entwurf der Grünen sei bereits der dritte und nicht besser als seine Vorgänger. Er biete keine technisch gute Lösung. Eine Sammelklage nach amerikanischem Vorbild sei mit der Union nicht zu machen, denn sie "widerspricht diametral unserer Rechtsordnung" und bereite den Boden für eine Klageindustrie, argumentierte Steineke. Mit der von der Koalition angestrebten Lösung solle die Musterfeststellungsklage für Verbraucher geöffnet werden. Sein Fraktionskollege Volker Ullrich (CSU) fügte hinzu, der Grünen-Entwurf werfe Fragen auf, die nicht beantwortet würden. Er sei nicht verbraucherfreundlich, sondern zum Teil sogar verbraucherfeindlich.

Prozessrisiko Johannes Fechner vom Koalitionspartner SPD sagte, die Verbraucher erlitten im Abgasskandal hohe finanzielle Schäden, sähen sich aber der Übermacht großer Konzerne gegenüber. Deswegen müssten sie schnell die Möglichkeit bekommen, ihr Recht ohne große Kosten durchzusetzen. Mit der Vorlage der Grünen seien diese Ziele jedoch nicht zu erreichen. Ein solches Gesetz würde zu endlosen Prozessen führen, warnte er. Dagegen sei die von der SPD eingebrachte Musterfeststellungsklage ein "Meilenstein für den Verbraucherschutz". Sie solle am 1. November dieses Jahres in Kraft treten.

Der AfD-Abgeordnete Lothar Maier sagte, der Grünen-Entwurf könnte auf den ersten Blick durchaus reizvoll erscheinen, habe aber "einige Macken". So sei der Anwendungsbereich zu weit definiert, und auch die Antragsbefugnis sei zu breit gefasst, was einer Klageindustrie Vorschub leisten würde. Durch die Kostenregelung ergäben sich für die Verbraucher nur wenige Vorteile.

Nach Ansicht von Katharina Kloke (FDP) ist die Einführung einer Sammelklagemöglichkeit eines der "heißesten rechtspolitischen Themen dieses Jahres". Zu der von der Koalition angekündigten Musterfeststellungsklage äußerte sich die Abgeordnete skeptisch. Der Entwurf der Grünen sei zwar verdienstvoll, habe aber Schwächen. Er löse jedoch einige Probleme deutlich besser als das geplante "notleidende GroKo-Modell". Allerdings sei die geplante Klagebefugnis aus Sicht der FDP nicht erstrebenswert. Es dürfe kein neues Verbandsklageinstrument geschaffen werden.

Zeitfenster Die Linken-Abgeordnete Amira Mohamed Ali sagte, angesichts der dringlich zu schließenden Lücken im Verbraucherschutz sei die Untätigkeit der Bundesregierung ein Skandal. Am Entwurf der Grünen hielten die Linken die Probleme des Kostenrisikos und der Streuschäden für nicht gelöst. Es dürfe nicht bei Ankündigungen bleiben, vielmehr sollten endlich Taten folgen und die Rechte der Verbraucher wirklich gestärkt werden. Beim Abgasskandal drohe bereits die Verjährung der Ansprüche der Betroffenen.

Die Grünen begründen ihren Entwurf mit dem Grundsatz des Zivilprozesses, wonach jeder Geschädigte seine Ansprüche durchsetzen muss und dabei jeder für sich das Kostenrisiko zu tragen hat. Beim Abgasskandal zeige sich jedoch die Notwendigkeit besserer Möglichkeiten der kollektiven Rechtsdurchsetzung und niedriger Zugangsschranken zum Gruppenverfahren. Tausende Eigentümer von Dieselfahrzeugen hätten Klagen eingereicht, die einzeln von Gerichten entschieden werden müssten. Rechtsdienstleister würden gegen eine hohe Provision für Geschädigte tätig. Das sei ein für Verbraucher nachteiliger Umweg der Rechtsdurchsetzung.