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Vor 25 Jahren... : Vize gegen Kanzler

26.03.2018
2023-08-30T12:34:26.7200Z
1 Min

8.4.1993: Awacs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Dürfen sich deutsche Soldaten an Auslandseinsätzen beteiligen? Anfang der 1990er Jahre wurde darüber ähnlich kontrovers diskutiert wie 40 Jahre zuvor über die Frage der Wiederbewaffnung. Es ging um die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten an der Überwachung eines vom UN-Sicherheitsrat beschlossenen Flugverbots über Bosnien-Herzegowina. Am 8. April 1993 gab das Bundesverfassungsgericht grünes Licht. Das kuriose an der Entscheidung: Im Vorfeld war die schwarz-gelbe Koalition quasi gegen sich selbst vor die Karlsruher Richter gezogen.

Am 2. April, Mitten im Bosnienkrieg, hatte die Bundesregierung beschlossen, dass sich Soldaten in einem Nato-Awacs-Verband an der Mission im bosnischen Luftraum beteiligen sollen. Die SPD und auch die Regierungspartei FDP hatten aus verfassungsrechtlichen Gründen Bedenken. So stellten nicht nur die Sozialdemokraten, sondern auch die Liberalen Anträge auf eine einstweilige Verfügung gegen die Entsendung deutscher Soldaten. Doch das Gericht lehnte mit fünf gegen drei Stimmen ab: Die Entscheidung der Regierung sei durch die UN-Resolution gedeckt, der Einsatz stehe im Einklang mit dem Friedensauftrag der UN-Charta. Allerdings banden die Richter die Entsendung von Bundeswehrsoldaten grundsätzlich an ein Ja des Bundestags. Ein endgültiges Urteil dazu folgte: 1994 entschied Karlsruhe, dass die Teilnahme der Bundeswehr an UN-Operationen auch außerhalb des Nato-Gebietes verfassungskonform sei, wenn sie dem Frieden dienen und das Parlament zustimmt. Benjamin Stahl