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MEDIEN : Absage an das »trojanische Pferd«

AfD fordert staatsferne Gremienbesetzung bei der Deutschen Welle

23.04.2018
2023-08-30T12:34:27.7200Z
2 Min

Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll die Zahl staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien der Deutschen Welle auf maximal ein Drittel beschränkt werden. Ihren entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Deutschen-Welle-Gesetzes (19/1697), über den der Bundestag am vergangenen Freitag in Erster Lesung beriet, begründet die Fraktion mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. März 2014 zum ZDF-Fernsehrat. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten am Gebot der Vielfalt und der Staatsferne auszurichten ist.

Nach Ansicht der AfD wird das Deutsche-Welle-Gesetz dieser Vorgabe der Verfassungsrichter jedoch nicht gerecht. Von den aktuell 17 Mitgliedern des Rundfunkrates des Auslandssenders seien sieben staatlich beziehungsweise staatsnahe. Es sei nicht akzeptabel, dass der Gesetzgeber noch immer nicht auf das Karlsruher Urteil reagiert habe, kritisierte der AfD-Abgeordnete Thomas Ehrhorn. Wenn dies nicht geändert werde, dann reihe sich dies in eine lange Liste von Rechtsverstößen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland sei durch den "kranken Geist der 68er" vereinnahmt, sagte Ehrhorn, es herrsche ein "linker Mainstream", der die öffentliche Meinung manipulieren soll.

Konkret fordert die AfD, dass die Zahl der Rundfunkratsmitglieder von 17 auf 15 reduziert wird und der Bundestag zukünftig drei statt zwei Vertreter entsendet. Der Bundesrat soll weiter zwei Mitglieder bestimmen, die Bundesregierung hingegen keines mehr. Bislang entsendet sie drei Mitglieder in das Gremium. Bei den übrigen Fraktionen stoßen die Forderungen der AfD auf entschiedene Ablehnung. Die Gesetzesvorlage sei ein "trojanisches Pferd", in dem der Rechtspopulismus stecke, beschied der kulturpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Rabanus. In diesem Sinne äußerte sich auch seine Kollegin Elisabeth Motschmann (CDU). In Wirklichkeit gehe es der AfD nur darum, selbst ein Mitglied in den Rundfunkrat der Deutschen Welle zu entsenden. Wenn der Bundestag zukünftig drei statt zwei Mitglieder benenne, dann wäre dies die Konsequenz.

Thomas Hacker (FDP) wies darauf hin, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht auf die Deutsche Welle übertragbar sei. Diese sei ein Auslandssender, die Medienvielfalt in Deutschland stehe also gar nicht zur Debatte. So argumentierte auch Margit Stumpp (Grüne). Das Urteil beziehe sich auf den gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, nicht auf die Deutsche Welle, die aus Steuergeldern finanziert werde. Doris Achelwilm (Linke) sprach sich für eine größere Zahl von Frauen in den Gremien der Öffentlich-Rechtlichen aus, diese seien "Männerclubs". Mit Ausnahme der AfD bescheinigten alle Fraktionen der Deutschen Welle, dass sie ihrem Auftrag gerecht wird und einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz der Pressefreiheit weltweit und zur Verbreitung demokratischer Werte sei.