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recht : Heftige Kritik an Vorlage der Justizministerin

Verbraucher sollen über die Musterfeststellungsklage ihre Rechte einfacher durchsetzen können

11.06.2018
2023-08-30T12:34:29.7200Z
3 Min

FDP, Linke und Grüne lehnen den von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vergangene Woche im Bundestag vorgestellten Koalitionsentwurf für eine zivilrechtliche Musterfeststellungsklage ab. Während die AfD den Entwurf (19/2439) in der Debatte als "bedeutenden Fortschritt im Interesse der Bürger" lobte, ließen die Redner der anderen Oppositionsparteien kein gutes Haar an der Vorlage.

Barley betonte, das Prinzip "Wer recht hat, muss auch recht bekommen" werde mit dem Entwurf verwirklicht. Mit dem von ihr als "Einer-für-Alle-Klage" bezeichneten Instrument könnten sich geschädigte Verbraucher zusammenschließen und müssten die Klage nicht selbst führen. Die damit betrauten Verbraucherverbände stellten sicher, dass es keine Klageindustrie geben werde. In einem einzigen Verfahren würden dann eventuelle Ansprüche vieler Verbraucher schnell, kostengünstig und verbindlich geklärt. Durch die Eintragung in ein Klageregister werde zudem die Verjährung gehemmt, die geschädigten Verbraucher wüssten im Ergebnis der Musterfeststellungsklage über ihre Erfolgsaussichten Bescheid und könnten ihre individuellem Ansprüche anschließend vor Gericht oder in einem Vergleich leichter durchsetzen. Als Beispiele für solche Klagen nannte die Ministerin unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Kreditinstituten, unwirksame Zeitklauseln von Energie- und Telekommunikationsanbietern sowie mangelhafte Produkte.

Risiken reduzieren Die Redner der Regierungsfraktionen würdigten den Entwurf als ein Ergebnis des im Koalitionsvertrag angekündigten Pakts für den Rechtsstaat. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) sagte, berechtige Ansprüche von Verbrauchern dürften nicht liegenbleiben, weil individuelle Prozesse zu teuer und mit hohem Risiko verbunden seien. Besonders für die von Manipulationen betroffenen Dieselfahrer sei es wichtig, dass die Ansprüche nicht zum Ende des Jahres verjährten. Es müssten allerdings noch viele Fragen geklärt werden, es sei nicht alles ausdiskutiert.

Johannes Fechner (SPD) sagte, nach jahrelanger Diskussion beginne endlich die Beratung über eine Musterfeststellungsklage. Das sei "ein guter Tag für den Verbraucherschutz in Deutschland". Tausende Autokäufer seien betroffen und müssten ihre Schäden ersetzt bekommen. Der Gesetzentwurf sehe vor, dass diese schnell und ohne Kostenrisiko ihre Ansprüche geltend machen könnten.

Die Opposition teilt den Optimismus freilich nicht. Jürgen Martens (FDP) sagte, die Vorlage sei "weder schlau noch gute Gesetzgebung". So würden Klagemöglichkeiten für kleine Gewerbetreibende gar nicht berücksichtigt. Amira Mohamed Ali (Linke) wertete die Musterfeststellungsklage als Antwort der Bundesregierung auf den Dieselskandal. Der Entwurf, der die Interessen der Wirtschaft über die der Verbraucher stelle, sei unnötig kompliziert und biete nur eine Zwischenetappe auf dem Weg zur Entschädigung. Zudem sei es "schier unglaublich", wie schwer es den klagenden Verbänden gemacht werde.

Auch Manuela Rottmann (Grüne) beklagte den hohen Aufwand, mit dem Geschädigte ihr Geld zurückholen müssten. Daran ändere das Gesetz überhaupt nichts. Sie bezeichnete den Gesetzentwurf als den "drastischsten Fall von irreführender Produktwerbung", den sie in den zurückliegenden Jahren gesehen habe. Mit einer "Karikatur des kollektiven Rechtsschutzes" werde ein Schaden angerichtet, der kaum zu korrigieren sei.

Der Entwurf wird im Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz beraten. An diesem Montag findet dazu eine öffentliche Sachverständigenanhörung unter Einbeziehung des Gesetzentwurfs der Grünen für eine Gruppenklage (19/243) statt. Das Gesetz soll am 1. November in Kraft treten, um eine Verjährung von Ansprüchen zum Jahresende zu verhindern.