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energiepolitik : Unter Strom

Der Deutsche Bundestag verschafft sich mit einer Gesetzesänderung Luft, die umstrittenen Regelungen für Bürgerenergie zu schärfen. Die Ausbaumengen sorgen für Streit

11.06.2018
2023-08-30T12:34:29.7200Z
3 Min

Gut gemeint bedeutet nicht zwangsläufig gut gemacht - diese Erkenntnis dräute auch den Koalititonsfraktionen bei den Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften. Die Abgeordneten im Bundestag verabschiedeten daher am Freitag ein Gesetzentwurf des Bundesrates (19/1320, 19/2581) in geänderter Fassung, mit dem sie sich ein paar Jahre Luft für das Erarbeiten hieb- und stichfester Richtlinien verschaffen. Künftig gilt auch für Bürgerenergiegesellschaften: Sie können sich nur an Ausschreibungen für ein Projekt beteiligen, für das eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Diese Regelung sollte laut Bundesrat zunächst bis 1. Mai 2019 gelten. Der Bundestag verlängerte diesen Zeitraum nun um ein Jahr bis 1. Juni 2020.

Die Koalitionsfraktionen wurden bei ihrer Zustimmung von der FDP unterstützt, AfD und Linke stimmten dagegen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich; sie brachte einen eigenen Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (19/2108) ein, in dem sie Sonderausschreibungen fordert, um Ausbaumengen zu erhöhen. Nach der erstern Lesung wurde er ebenso in die fachlich zuständigen Ausschüsse überwiesen wie Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Bürgerenergie retten" (19/1006) und der Grünen mit dem Titel "Stromstau auflösen statt erneuerbare Energien zu bremsen" (19/2109). Die Federführung obliegt in allen Fällen dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Für die Unionsfraktion umriss der Abgeordnete Andreas Lenz (CSU) die Problemlage bei den Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften, die ursprünglich mit Blick auf eine bessere Teilhabe der Bevölkerung an der Energiewende geschaffen worden waren. Es habe Zuschläge für Bürgerenergiegesellschaften gegeben, die gar keine waren, und es hätten Projekte Zuschläge erhalten, die später nie gebaut wurden. Für die besondere Gesellschaftsform galt bis vor einiger Zeit, dass sie sich ohne Immissionsschutzgenehmigung bewerben konnten - in manchen Fällen erhielten sie diese Genehmigung hernach nicht. "Es wird keinen Fadenriss geben", versprach Lenz. Man habe Zeit, um sich zu überlegen, wie Bürgerenergiegesellschaften innerhalb des Wettbewerbs zielgerichtet gefördert werden könnten. Der SPD-Abgeordnete Johann Saathoff bezeichnete die Bürger als die eigentlichen Vordenker der Energiewende. Um so bedauerlicher sei es, dass die Gesellschaftsform trotz der eingebauten Sicherheiten ausgenutzt worden sei. In einer dauerhaften Neuregelung solle stärker berücksichtigt werden, wie sich Kommunen an Erneuerbare-Energien-Projekten beteiligen können.

Zwist auch koalitionsintern Bei der Debatte am Mittag wurde indes deutlich, wie sehr die Koalitionspartner bei weitergehenden Energie-Themen um eine gemeinsame Linie ringen. Während Abgeordnete von CDU und CSU einen "Ausbau mit Augenmaß" forderten, mahnten Vertreter der SPD vor allem mit Blick auf Bayern Treue zum Koalitionsvertrag an. Es geht dabei um Sonderausschreibungen für Wind- und Sonnenergieprojekte, mit denen das Erreichen der Klimaziele unterstützt werden soll. Der Koalitionspartner bremse, hielt Timon Gremmels (SPD) fest.

Die AfD-Fraktion untermauerte in ihren Redebeiträgen die ablehnende Haltung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. Es gehöre abgeschafft. Änderungen daran bedeuteten lediglich ein Herumdoktorn innerhalb eines Systems, das falsch laufe, sagte Leif-Erik Holm. Für die FDP-Fraktion bestätigte die Abgeordnete Sandra Weeser zwar die Zustimmung ihrer Fraktion zu dem Bürgerenergie-Gesetz, kritisierte jedoch den Umgang mit dem Parlament. Obwohl die Missstände lange bekannt gewesen seien, prügele man das Gesetz erst jetzt im Hau-Ruck-Verfahren durch. Im Übrigen belege der Änderungsantrag gegenüber der Bundesrats-Fassung die Uneinigkeit zwischen den Koalitionspartnern in der Frage des Ausbaupfads. Die Koalition hatte zusätzliche Ausbaumengen streichen lassen, weil über Sonderausschreibungen noch keine Einigkeit herrscht.

Vor diesem Hintergrund stellte Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) die Frage, wie denn dann die Klimaziele für 2030 erreicht werden sollten. Auch seine Fraktion fordert Sonderausschreibungen. Außerdem sollten kleine Projekte bis 18 Megawatt ohne Ausschreibung vergeben werden können; es gehe auch um Demokratie bei der Energiewende, sate Beutin.

Das, was die Koalition vorgelegt habe, sei nicht genug, bilanzierte Ingrid Nestle (Bündnis 90/Die Grünen). Ihre Fraktion fordert in dem Gesetzentwurf Sonderausschreibungen für das laufende und die Folgejahre. Bestehende Stromnetze müssten zudem optimaler genutzt werden. Der Klimawandel sei für Millionen Menschen bittere Realität, betonte dazu Julia Verlinden. Zögern sei eine Insolvenzverschleppung auf Kosten künftiger Generationen.

Während SPD-Mann Saathoff in den Anträgen ein gemeinsames Verständnis für die Notwendigkeit zu handeln erkannte, lehnte der Koalitionspartner die Inhalte ab. Der Abgeordnete Jens Koeppen (CDU) sprach mit Blick auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von Ideologie und Weltfremdheit. Mario Mieruch (fraktionslos) schließlich forderte eine offene Diskussion: Gegen die Energiewende an sich könne schließlich keiner etwas haben.