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NSU-Prozess : Keine Reue, keine Scham

Nach rund fünf Jahren Verhandlung wird das Urteil mit großer Spannung erwartet

02.07.2018
2023-08-30T12:34:30.7200Z
8 Min

Beate Zschäpe hat das letzte Wort. Bevor der Vorsitzende Richter alsbald das Urteil verkünden wird, will die Hauptangeklagte im NSU-Prozess doch noch einmal selbst sprechen. Fünf Minuten lang, so hat es ihr Anwalt angekündigt. Fünf Minuten - solange war Zschäpes Stimme in all den Jahren nicht im Saal A101 des Oberlandesgerichts München zu hören. Nach mehr als fünf Jahren und 435 Verhandlungstagen endet nun der Prozess gegen Zschäpe und vier Mitangeklagte. Es ist das Ende eines Jahrhundertprozesses. Das Ende der Wahrheitssuche ist es nicht.

Die Gesellschaft stand unter Schock, als im November 2011 bekannt wurde, dass Neonazis jahrelang unerkannt mordend durch Deutschland ziehen konnten. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt töteten acht Männer türkischer, einen Mann griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin. Bei Bombenanschlägen und Raubüberfällen wurden zahlreiche weitere Menschen zum Teil schwer verletzt. Nicht durch Ermittlungsbehörden, nicht durch den Verfassungsschutz, erst durch den Tod von Mundlos und Böhnhardt erfuhr die Welt von der Existenz des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds, kurz NSU. Fast 14 Jahre lang - von Januar 1998 bis November 2011 - lebte Zschäpe mit Mundlos und Böhnhardt im Untergrund. Wenige Stunden nach dem Tod ihrer Lebensgefährten steckte sie ihr letztes Versteck in Zwickau in Brand, verschickte mehrere Bekennervideos und stellte sich wenige Tage später der Polizei.

Vertrauen schaffen Die Erwartungen waren riesig, als im Mai 2013 der NSU-Prozess vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München unter Vorsitz von Richter Manfred Götzl begann. Das Gericht sollte nicht nur Tat und Schuld von Zschäpe und vier mutmaßlichen Helfern feststellen, es sollte auch den Opfern das Vertrauen in den Rechtsstaat zurückgeben und das Versagen von Staat und Gesellschaft aufarbeiten. Was kann ein Strafprozess leisten? Diese Frage begleitete den Prozess von Anfang bis Ende. Für die Bundesanwaltschaft kann es allein um die Schuld der Angeklagten gehen. Nicht mehr und nicht weniger. Und Zschäpes Schuld steht für die Vertreter des Generalbundesanwalts fest.

Zschäpe soll die Morde und Anschläge genauso geplant und gewollt haben wie Mundlos und Böhnhardt - um Angst unter Migranten zu säen und sie aus Deutschland zu vertreiben. Auch wenn sie selbst keinen Schuss abgegeben und keine Bombe gezündet hat, sei sie als Mittäterin und Mitglied der NSU-Terrorzelle genauso verantwortlich für 15 Raubüberfälle, zwei Sprengstoffanschläge und zehn Morde wie die beiden Männer.

Die Vertreter der Bundesanwaltschaft fordern für die mittlerweile 43-jährige Hauptangeklagte die höchste Strafe, die das deutsche Recht hergibt: lebenslange Freiheitsstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung. Sie halten Zschäpe für weiterhin gefährlich. Folgten die Richter dieser Einschätzung, bliebe Zschäpe auch nach ihrer Haftstrafe zum Schutz der Bevölkerung sicher verwahrt.

"Beate Zschäpe ist keine Terroristin. Sie ist keine Mörderin und keine Attentäterin", sagen hingegen ihre sogenannten Altverteidiger. Sie sei wegen der angeklagten Staatsschutzdelikte freizusprechen, fordern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Die Verteidiger meinen, alles, was von den Anklagevorwürfen übrig geblieben ist, sei einfache Brandstiftung. Kein Mord, kein Bombenanschlag, kein Terrorismus. Dass Zschäpe fast 14 Jahre lang mit zwei rassistischen Serienmördern zusammenlebte, mache sie nicht automatisch zur Mörderin. Die Beweise reichten in diesem Indizienprozess nicht für eine Verurteilung als Rechtsterroristin.

Zschäpe hat vor Gericht weder die Richter beschimpft noch den Gerichtssaal als Agitationsbühne missbraucht, wie es in den 1970er Jahren die RAF-Terroristen taten. Sie ist auch nicht zusammengebrochen angesichts des Leids der Opferfamilien. Sie hat nicht um Worte gerungen, sie hat keine Gefühle gezeigt. Keine Reue, keine Scham, keine Verzweiflung.

Sie schwieg zweieinhalb Jahre lang. Bis sie 2015, im dritten Jahr des Prozesses, schwächelte. Mehrere Verhandlungstage mussten wegen Zschäpes Unwohlsein ausfallen. Ein psychiatrischer Gutachter empfahl ihren Verteidigern, die Schweigestrategie zu überdenken, da diese der Angeklagten zusetze. Er sah Zschäpes Verhandlungsfähigkeit in Gefahr.

Neue Strategie Dass sich ein Psychiater in ihre Strategie einmischte, hielten ihre Verteidiger für ein Unding. Tatsächlich wollte auch Zschäpe eine neue Strategie - und einen neuen Verteidiger. Im Sommer 2015 wurde ihr Mathias Grasel als vierter Pflichtverteidiger beigeordnet, im Hintergrund hatte fortan Wahlverteidiger Hermann Borchert das Sagen. Mit ihren Altverteidigern Heer, Stahl und Sturm kommunizierte Zschäpe von nun an nicht mehr. Immer wieder gab es Anträge, die Zusammenarbeit beenden zu dürfen. Mal von Zschäpe, mal von Heer, Stahl, Sturm. Ohne Erfolg. Die drei Anwälte verteidigten trotzdem engagiert weiter. Grasel und Borchert aber mischten den Prozess neu auf.

Zschäpe ließ ihr neues Anwaltsteam im Dezember 2015 eine Aussage verlesen. Sie war auch bereit, Fragen zu beantworten. Ihre neuen Anwälte hatten sich dafür eine zeitraubende Prozedur überlegt. Die Antworten auf Fragen kamen nicht spontan, sondern nach Bedenkzeit, schriftlich. Ihr Anwalt las sie vor. Es waren Hunderte von Fragen, die dem Verteidiger diktiert wurden. Wochen vergingen, bis die Antworten verlesen wurden. Weitere Wochen, bis weitere Nachfragen beantwortet wurden.

Im Kern ließ Zschäpe mitteilen: Mundlos und Böhnhardt hätten alle Verbrechen begangen, die dem NSU zugeordnet werden. Von den Morden und Anschlägen habe sie selbst immer erst hinterher erfahren. Sie sei entsetzt gewesen, hätte aber weitere Taten nicht verhindern können. Sie will Mundlos und Böhnhardt ins Gewissen geredet haben. Nach jedem Mord. Irgendwann habe sie resigniert und sich mehr und mehr dem Alkohol hingegeben. Zschäpe ließ sich als schwache Frau darstellen, finanziell und emotional abhängig von den Männern.

Es folgte die Phase der psychiatrischen Gutachten. Den Anfang machte Gerichtspsychiater Henning Saß. Ihn überzeugte Zschäpes Darstellung nicht, sie weigerte sich, mit ihm zu sprechen. Saß kam zu dem Ergebnis, Zschäpes Persönlichkeit weise dissoziale Tendenzen auf, sie neige zu dominantem und manipulativem Verhalten, sei egozentrisch und wenig empathisch. Die von ihr behauptete Schwäche und Abhängigkeit stehe im Widerspruch zu Zeugenschilderungen und seinen eigenen Beobachtungen. Sie sei voll schuldfähig, und im Falle ihrer Verurteilung lägen die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor. Zschäpes zwei Verteidigerteams reagierten jeweils mit Gegengutachten.

Gestörte Persönlichkeit Die Altverteidiger ließen ein methodenkritisches Gutachten erstellen. Zschäpes neue Verteidiger engagierten einen Psychiater, von dem sie sich untersuchen ließ. Der Wunschpsychiater attestierte ihr eine schwere Persönlichkeitsstörung und verminderte Schuldfähigkeit. Erstmals war die Rede davon, dass Böhnhardt Zschäpe körperlich misshandelt haben soll. Der Psychiater trug sein Gutachten mit viel Empathie für Zschäpe vor. Als er hinterher eine Mail an eine Zeitung schrieb, in der er sich über eine "Hexenverbrennung" in München beschwerte, wurde er vom Gericht als befangen abgelehnt. Kurz vor der Sommerpause 2017 begannen dann die Plädoyers.

Staatliche Versäumnisse Viele Nebenklagevertreter haben in ihren Plädoyers heftige Vorwürfe erhoben. Sie prangern institutionellen Rassismus in den Ermittlungsbehörden an, der ihrer Ansicht nach den Umgang der Ermittler mit den Opferfamilien prägte. Und sie kritisieren, dass die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer mit keinem Wort auf die Versäumnisse staatlicher Stellen eingegangen ist.

Viele Nebenkläger und ihre Anwälte sind überzeugt, dass Mundlos, Böhnhardt und vielleicht auch Zschäpe die Opfer nicht allein ausgespäht haben können. Manche Tatorte seien so abgelegen, dass nur Ortskundige sie gekannt haben können, meinen sie. Sie sind überzeugt davon, dass es Mitwisser vor Ort gegeben haben muss. Mitwisser, die noch heute frei herumlaufen. Sie werfen der Bundesanwaltschaft vor, nicht entschlossen genug weiter zu ermitteln. Die Hinterbliebenen quält genau diese Frage bis heute: Wie sind die Mörder auf ihren Vater, ihren Bruder, ihren Sohn gekommen? Hatten sie Hilfe vor Ort?

Als einer der letzten Nebenkläger hielt Abdul Kerim Simsek seinen Schlussvortrag. Sein Vater, Enver Simsek, wurde im September 2000 an seinem Blumenstand in Nürnberg erschossen. Er war das erste Mordopfer des NSU. Abdul Kerim Simsek war anzumerken, wie sehr er um Fassung rang. Es gelang ihm nicht. Irgendwann weinte und sprach er gleichzeitig. Er schilderte, was die elf Jahre Ungewissheit für ihn und seine Familie bedeuteten. Er war 13, als sein Vater erschossen wurde. Böhnhardt und Mundlos schossen Enver Simsek mehrfach ins Gesicht und fotografierten den Sterbenden noch. Eines der Fotos verwendeten sie in ihrem NSU-Bekennerfilm.

Falsche Fährte Erst elf Jahre später, im November 2011, erfuhr die Familie, dass es Neonazis waren, die Enver Simsek ermordet haben. Die Polizei hatte die Täter in all den Jahren nicht in der rechten Szene, sondern in der Familie und im Umfeld des Opfers gesucht. Über Monate wurde die Familie abgehört. Der Witwe wurden Fotos einer blonden Frau vorgelegt und behauptet, es sei die Geliebte ihres Mannes. Eine Lüge. Die Ermittler wollten Adile Simsek aus der Reserve locken. Doch Simsek hatte gar kein Wissen, das sie hätte offenbaren können. Der Sohn berichtete vor Gericht, wie erleichtert er war, als endlich die Unschuld seines Vaters feststand und klar war, dass Neonazis die Täter sind. Er weinte, als er das sagte. Auch wenn sich Zschäpe weigerte, die Fragen der Opfer zu beantworten, stellte er ihr trotzdem die Fragen, die ihn quälen. Weinend rief er ihr zu: "Warum mein Vater? Können Sie überhaupt verstehen, was es für uns heißt, dass er nur deswegen ermordet wurde, weil er Türke ist? Können Sie verstehen, was es für uns heißt, im Bekennervideo den Vater blutend auf dem Boden zu sehen und zu wissen, dass er dort stundenlang hilflos lag?"

Wie die meisten Nebenkläger ist auch Abdul Kerim Simsek enttäuscht. Die Aufklärung, die er sich versprochen hat, hat er nicht bekommen. Die Enttäuschung vieler Opferfamilien liegt auch an den Grenzen dessen, was ein Strafprozess leisten kann. Was muss im NSU-Prozess aufgearbeitet werden? Was gehört in parlamentarische Untersuchungsausschüsse? Ein Streit, der den Prozess mit geprägt hat.

Große Geste Jenseits des Prozesses gab es in Untersuchungsausschüssen im Bundestag und in acht Landesparlamenten weitere Versuche, den NSU-Komplex aufzuklären. Es ging unter anderem um Versäumnisse der Ermittlungsbehörden und des Verfassungsschutzes im Umgang mit V-Leuten und bei der Fahndung nach Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt.

Was der NSU-Prozess doch bereits geleistet hat, zeigen die Worte, die Abdul Kerim Simsek am Schluss seines Plädoyers fand. Sie richteten sich an den Angeklagten Carsten S. Dieser war 20, als er Böhnhardt und Mundlos die Waffe mit Schalldämpfer und Munition übergab, mit der sie Enver Simsek und acht weitere Migranten erschossen. Die Bundesanwaltschaft fordert drei Jahre Haft nach Jugendstrafrecht wegen Beihilfe zum Mord für ihn. Bemerkenswert viele Opfer haben das Gericht gebeten, ihn milder zu bestrafen. Denn Carsten S. war von Anfang an geständig und bemüht, alles Erdenkliche zu tun, um bei der Aufklärung zu helfen. Die Familien der Opfer hat er unter Tränen um Vergebung gebeten. Und darauf reagierte Simsek nun. Als der Sohn von Enver Simsek vor Gericht sagte: "Herr S., wir nehmen Ihre Entschuldigung an!", weinten beide.

Die Autorin ist Prozessberichterstatterin.