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BEAMTE : Mehr Geld für Staatsdiener

01.10.2018
2023-08-30T12:34:35.7200Z
2 Min

Die Bezüge der Bundesbeamten und Soldaten werden bis 2020 in drei Schritten erhöht. Dies geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten "Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020" (19/4116) hervor, das der Bundestag in der vergangenen Woche einstimmig verabschiedete. Danach werden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund zum 1. März 2018 und zum 1. April 2019 sowie zum 1. März 2020 linear angehoben. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 18. April 2018 "zeitgleich und systemgerecht übernommen". Die Erhöhung im Jahr 2018 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten.

Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge den Angaben zufolge im Ergebnis zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent, zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent. Die Empfänger von Dienstbezügen bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6 erhalten 2018 ergänzend eine einmalige Zahlung in Höhe von 250 Euro. Die Anwärterbezüge erhöhen sich zum 1. März 2018 um 50 Euro und zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro.

In einem weiteren Gesetzesbeschluss (19/4571) verlängerte der Bundestag die Stellenzulage für beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwendete Beamte und Soldaten bis Ende 2023. Gleiches gilt für den Zuschlag für Beamte, die über die gesetzliche Altersgrenze hinaus im Dienst bleiben und mit einer "im besonderen öffentlichen Interesse liegenden unaufschiebbaren und zeitgebundenen Aufgabe befasst sind", sowie für eine Reisebeihilfe für Familienheimfahrten von Personen, die zur "Unterstützung flüchtlingsbezogener Maßnahmen" eingesetzt sind. Ebenfalls verlängert wurde eine Regelung, "nach der eine im Vergleich zur regulär vorgesehenen günstigeren Anrechnung von Einkommen aus einer flüchtlingsbezogenen Tätigkeit für die öffentliche Hand auf die Versorgungsbezüge erfolgt".