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MENSCHENRECHTE : Ahndung von Völkerstraftaten

15.10.2018
2023-08-30T12:34:36.7200Z
1 Min

Die Grünen sind mit ihrer Forderung zur Ahndung von Völkerstraftaten in Syrien gescheitert. Ein Antrag der Fraktion (19/1876) wurde vergangene Woche im Menschenrechtsausschuss von den anderen Fraktionen abgelehnt. Die Abgeordneten hatten unter anderem darauf gedrängt, die Mittel für einen von der UN-Generalversammlung beschlossenen Beweismittelmechanismus für Syrien zu erhöhen, um die Blockade im UN-Sicherheitsrat zu umgehen, die einer Ahndung der in Syrien begangenen Völkerstraftaten bisher den Weg versperre.

Ein Vertreter der Unionsfraktion verwies unter anderem auf Ermittlungen des Völkerstrafrechtsreferats beim Generalbundesanwalt (GBA). Ein AfD-Vertreter zweifelte an der Umsetzbarkeit einiger Grünen-Forderungen. So sei nicht klar, wie man in Syrien Beweise sicherstellen wolle, ohne mit den Behörden Assads zusammenarbeiten zu wollen.

Eine Sozialdemokratin zeigte Verständnis für die Grünen-Anliegen, betonte aber, dass es wie zuletzt in der Region Idlib darum gegangen sei, zunächst weitere humanitäre Katastrophen abzuwenden. Die Liberalen bemängelten Unklarheiten bei der Ausgestaltung. So schaffe eine Forderung zum Schutz von Whistleblowern, die zur Beweissicherung beigetragen haben, möglicherweise einen neuen Asylgrund. Eine Vertreterin der Linksfraktion bezeichnete den Antrag als "sehr unausgewogen". So verfügten "islamistische Mörderbanden" wie die al-Nusra-Front selbst über Chemiewaffen, deren Einsatz dem syrischen Regime bei häufig unklarer Beweislage vorgeworfen werde.