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anhörung : Konzept zur Finanzierung der Pflege angemahnt

Experten fordern Änderungen am Gesetz

15.10.2018
2023-08-30T12:34:36.7200Z
3 Min

Das sogenannte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (19/4453) stößt bei Gesundheitsexperten auf Bedenken. Zwar wird die Intention begrüßt, das Pflegepersonal in der stationären Kranken- und Altenpflege aufzustocken, allerdings werden die Verfahren kritisch hinterfragt. Die Experten äußerten sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses vergangene Woche sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Der Gesetzentwurf ist nach Ansicht des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) zu einseitig auf Verbesserungen in der vollstationären Pflege ausgerichtet. Um die Lage zu verbessern, müsse es auch im teilstationären und ambulanten Bereich mehr Pflegekräfte geben.

Fachverbände äußerten sich zudem besorgt über die steigenden Eigenanteile in Pflegeheimen. Der Anstieg der Eigenanteile müsse schnell gestoppt und zurückgeführt werden, forderte der Sozialverband VdK. Die 13.000 zusätzlichen Stellen in der Altenpflege reichten zudem für eine adäquate Versorgung nicht aus.

Allein für die medizinische Behandlungspflege müssten jährlich mehrere Milliarden Euro veranschlagt werden. Die 640 Millionen Euro, die als Kompensation aus dem GKV-System gedacht seien, können laut VdK nur ein erster Schritt sein. Zudem dürfe das Ziel einer vollständigen Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege durch die GKV nicht aus den Augen verloren werden. Ein Sprecher der GKV entgegnete, eine komplette Kostenverlagerung der medizinischen Behandlungspflege in die GKV würde drei Milliarden Euro kosten.

Fachkräfte gefragt Fachleute warnten davor, in Pflegeheimen nicht verfügbare Fachkräfte nach drei Monaten der Suche durch Hilfskräfte zu ersetzen. Dies sei in der anspruchsvollen medizinischen Behandlungspflege, die von dem Stellenförderprogramm vor allem profitieren solle, nicht vertretbar.

Der AOK-Bundesverband kritisierte die geplante Herauslösung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen (DRG) im Krankenhaus. Die Rückkehr zur Selbstkostendeckung sei nicht nachvollziehbar, weil mit dem DRG-System erst die nötige finanzielle Transparenz hergestellt werde.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wehrt sich gegen die Streichung des Pflegezuschlags im Umfang von bisher 500 Millionen Euro pro Jahr ab 2020. Damit würden die Kliniken in ihren Möglichkeiten zur Stärkung der Pflege geschwächt.

Die geplante Methode zur Ermittlung des Personalbedarfs in der Klinikpflege wird vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) abgelehnt. Ein Personalquotient könne die Versorgungsqualität nicht verbessern. Nötig sei ein fundiertes Personalbemessungsverfahren, das sich am tatsächlichen Pflegebedarf orientiere.

Die Sozialökonomin Susanna Kochskämper mahnte, angesichts steigender Kosten in der Pflege müsse über die künftige Finanzierung und Lastenverteilung neu beraten werden. Auch ein Sprecher der Deutschen Stiftung Patientenschutz forderte ein Gesamtkonzept zur Finanzierung der Pflege.

Große Reform Das Gesetz sieht zahlreiche Initiativen vor. So sollen in der stationären Altenpflege 13.000 Stellen geschaffen und finanziert werden. Die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser werden ab 2020 aus den Fallpauschalen (DRG) herausgenommen und auf eine krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt. Zudem wird ab 2020 erstmals in Kliniken ein Pflegepersonalquotient ermittelt, der das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreibt.

Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle im Krankenhaus wird künftig vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert. Bereits für das Jahr 2018 sollen rückwirkend auch Tarifsteigerungen für Pflegekräfte im Krankenhaus voll refinanziert werden.

Der Entwurf sieht auch Regelungen vor, um die Attraktivität des Pflegeberufes zu verbessern. So sollen die Krankenkassen jährlich zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro in die Gesundheitsförderung von Beschäftigten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen investieren. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll sich verbessern.