Piwik Webtracking Image

RECHT : Die dritte Option

Regierungsentwurf zu Geschlechtereintrag umstritten

15.10.2018
2023-08-30T12:34:36.7200Z
2 Min

Nach der Geburt eines Kindes wird dessen Geschlecht ins Geburtenregister eingetragen. Künftig soll es neben "männlich" und "weiblich" dafür noch eine dritte Option geben: den Eintrag "divers". Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (19/4669) vorgelegt, der vergangene Woche erstmals im Bundestag beraten und gemeinsam mit einem Antrag der Linken (19/4828) zur weiteren Diskussion in die ztuständigen Ausschüsse worden ist.

Die dritte Geschlechtsoption wurde nötig nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte im Oktober 2017 festgestellt, die geltende Regelung, nach der bisher für die Beurkundung einer Geburt zwei Geschlechter beziehungsweise der Eintrag "ohne Angabe" möglich sind, verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. Künftig soll bei Menschen, bei denen die Zuordnung zum weiblichen oder männlichen Geschlecht nicht möglich ist, der Personenstand "divers" als "positiver Geschlechtseintrag" möglich sein. Nötig dafür soll eine "arztlich festgestellten Variante der Geschlechtsentwicklung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt" sein. Diese Regelung, nach der es eines ärztlichen Attests bedarf, sorgte in der Debatte für Protest nicht nur bei der Opposition.

Marc Henrichmann (CDU) sah dagegen in der Debatte "gute Gründe, an der Beweispflicht festzuhalten", denn das Personenstandsregister habe "Beweiskraft" und aus dem Eintrag würden sich Rechte und Pflichten für die Betroffenen ergeben.

Für den Koalitionspartner SPD äußerte Elisabeth Kaiser deutliche Kritik an dem Entwurf: Geschlechtliche Identität ergebe sich nicht durch eine ärztliche Begutachtung, sondern basiere "auf der individuellen Selbstwahrnehmung einer Person. Deshalb sei es "dringend erforderlich, eine Alternative zur verpflichtenden Vorlage eines ärztlichen Attestes zu suchen; denn dies an sich ist diskriminierend". Ihre Fraktion plädiere für die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung vor dem Standesamt.

Selbstbestimmung gefordert Jens Brandenburg (FDP) kritisierte, die Regierung setze auf eine "Schmalspurlösung", anstatt die Chance "auf eine umfassende Reform, die die Korrektur des Geschlechtseintrags nicht allein auf medizinisch anerkannte intergeschlechtliche Menschen reduziert", zu nutzen. Es brauche eine Lösung, die geschlechtliche Vielfalt respektiere und geschlechtliche Selbstbestimmung für alle - darunter auch Inter- und Transsexuelle - schaffe.

Doris Achtelwilm (Linke) betonte, ein "auf Selbstbestimmung basierendes Konzept ist der verfassungs- und menschenrechtskonforme Weg", die Regierung indes setze weiterhin auf ärztliche Atteste und vernachlässige die Selbstauskunft der Betroffenen.

Sven Lehmann (Grüne) warf der Regierung vor, damit intersexuelle Menschen zu bevormunden. Deutschland sei in Sachen geschlechtlicher Vielfalt "leider ein Entwicklungsland".

Aus gegensätzlicher Richtung kritisierte Beatrix von Storch (AfD) den Entwurf. Mit dem Begriff "divers" öffne man "ganz entschieden die Tore für den ganzen genderideologischen Stuss, der da dranhängt", sagte sie. s gehe dessen Befürwortern "um einen Kreuzzug gegen die Zweigeschlechtlichkeit, um einen Kreuzzug gegen die Biologie und gegen die Natur des Menschen schlechthin".

Die Autorin lebt als freie Journalistin in Dresden.