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Akkreditierungsstelle : Alleinstellung gesichert

15.10.2018
2023-08-30T12:34:36.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat mit einer gesetzlichen Neuregelung die Alleinstellung der Akkreditierungsstelle gesichert. Die Abgeordneten beschlossen am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf in geänderter Fassung (19/3373) und folgten damit einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (19/4881). AfD und FDP votierten dagegen, Linke und Grüne enthielten sich. Mit der Novelle setzt die Bundesregierung EU-Vorgaben um und reagiert auf ein Vertragsverletzungsverfahren.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) soll in die Lage versetzt werden, ihre Alleinstellung zu verteidigen - also Tätigkeiten zu untersagen, die ihren Vorbehaltsbereich beschneiden. Außerdem wird die Gewerbeordnung so geändert, dass Industrie- und Handelskammern bundesweit einheitliche Sachkundeprüfungen für bestimmte Berufe durchführen dürfen. In der Gewerbeordnung wird außerdem eine Ermächtigungsgrundlage mit Blick auf Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie erweitert.

Die Unionsfraktion betonte die Notwendigkeit des Handelns. Es gehe darum, Schattenakkreditierungsstellen zu schließen. Gütezeichen und Nachhaltigkeitssiegel seien nicht betroffen. Auch die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass der Aufgabenumfang der DAkkS nicht erweitert, sondern lediglich an EU-Recht ausgerichtet werde. Die Opposition folgte diesen Argumentationen nur zum Teil. Die AfD-Fraktion sah keine Notwendigkeit für das "Monopol" der DAkkS. Die FDP-Fraktion fürchtete, dass letztlich doch deren Aufgabenbereich erweitert werde und dies zu Lasten der Privatwirtschaft gehe. Die Linksfraktion kritisierte die Organisationsform der DAkkS, die Grünen-Fraktion begründete ihre Enthaltung mit offenen Fragen zur Umsetzung. pez