Piwik Webtracking Image

Finanzen : Keine Kindergeld-Indexierung

22.10.2018
2023-08-30T12:34:37.7200Z
1 Min

Die Forderung der AfD an die Bundesregierung, das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen, ist im Bundestag am Donnerstag auf geschlossene Ablehnung aller anderen Fraktionen gestoßen. Das Parlament lehnte einen entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion (19/2999, 19/4883) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab. Die AfD-Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, einen europarechtskonformen Gesetzentwurf vorlegen, damit die Höhe des Kindergeldes für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem andere EU-Mitgliedsland befindet, an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates angepasst werden kann.

Die AfD-Fraktion verweist auf das EU-Recht, wonach Anspruch auf Familienleistungen auch für in anderen EU-Mitgliedsländern lebende Familienangehörige besteht. In Deutschland ansässige EU-Bürger würden daher auch für ihre in einem anderen EU-Land lebenden Kinder Kindergeld in gleicher Höhe wie für in Deutschland wohnende Kinder erhalten, "obwohl die der Kindergeldbemessung zugrunde liegenden Lebenshaltungskosten vor Ort oftmals deutlich niedriger als in Deutschland sind", so die Fraktion. Damit "entsteht ein Anreiz zur Einwanderung in unser Sozialsystem, weil deutsche Kindergeldleistungen in Mitgliedstaaten mit niedrigem Lohnniveau eine signifikante Einkommensquelle darstellen können". Erwartet werde eine Absenkung des Kindergeldes für in Rumänien, Polen, Ungarn, Kroatien und Bulgarien lebende Kinder um die Hälfte.

Die jährlichen Kindergeld-Überweisungen auf Auslandskonten haben sich seit 2010 auf 343 Millionen Euro fast verzehnfacht. Das jährliche Einsparpotenzial bei einer Indexierung soll bis zu 200 Millionen Euro betragen. hle