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ASYL : Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten als Endlosschleife

Linke und Grüne lehnen neuen Vorstoß zur Klassifizierung der Maghreb-Staaten ab. Zugleich beschließt der Bundestag erweiterte Mitwirkungspflichten für…

12.11.2018
2023-08-30T12:34:37.7200Z
3 Min

"Wir haben das Thema gefühlt zum hundertsten Mal seit 2015 hier auf der Tagesordnung", konstatierte Luise Amtsberg (Grüne) vergangene Woche und bekräftigte im Bundestag, dass ihre Fraktion auch den jüngsten Vorstoß der Bundesregierung zur Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens sowie nunmehr zudem Georgiens als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten ablehnen werde. Erst drei Wochen zuvor hatte das Parlament entsprechenden FDP-Vorlagen (19/957, 19/5079) eine Abfuhr erteilt; im März vergangenen Jahres war ein Bundestagsbeschluss zu einer solchen Einstufung der drei nordafrikanischen Staaten im Bundesrat gescheitert, der die erforderliche Zustimmung aufgrund fehlender Stimmen von Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung verweigerte. Nun also liegt dem Parlament ein erneuter Regierungsentwurf (19/5314) zu einer entsprechenden Klassifizierung der genannten vier Staaten vor, doch wesentlich neue Erkenntnisse vermochte die erste Lesung über diese Vorlage erwartungsgemäß nicht zu bieten.

Individueller Anspruch Der Parlamentarische Innen-Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) verwies darauf, dass es vergangenes Jahr 15.000 Asylverfahren mit Antragstellern aus Georgien und den drei Maghreb-Staaten gegeben habe. Dabei habe die Anerkennungsquote für Georgien 0,6 Prozent, für Algerien 2,0 Prozent, für Marokko 4,1 Prozent und für Tunesien 2,7 Prozent betragen. In den vier Staaten gebe es keine systematische oder Gruppenverfolgung und auch keine "unwürdige Behandlung" von Personen, weshalb die Bundesregierung keine Gründe sehe, auf die angestrebte Einstufung zu verzichten.

Auch für Lars Herrmann (AfD) "spricht nichts dagegen, Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien als sichere Herkunftsländer einzustufen". Der "von der Bundesregierung erhoffte Effekt, Deutschland als Zielland unattraktiv zu machen", werde damit allein jedoch nicht erreicht, sagte er. Vielmehr werde eine "Verbesserung erst spürbar sein", wenn gleichzeitig der Druck auf die Maghreb-Staaten merklich erhöht werde, ihre Staatsbürger wieder zurückzunehmen, und wenn Deutschland eine konsequente Abschiebungspolitik betreibe.

Die FDP-Abgeordnete Linda Teuteberg nannte es "überfällig", Georgien und die Maghreb-Länder zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. Dabei sei an den "Ammenmärchen von Grünen und Linken, dass dadurch das individuelle Asyl-Grundrecht unseres Grundrechts in Frage gestellt würde, nichts dran", fügte Teuteberg hinzu. Auch in Zukunft werde jeder Einzelfall geprüft und das individuelle Asylrecht geschützt.

Für Die Linke entgegnete Ulla Jelpke, dass man den Antragstellern eine unvoreingenommene Prüfung verweigere, wenn man "vor Beginn eines Verfahrens das Ergebnis vorwegnimmt". Die "Regelung der scheinbar sicheren Herkunftsländer" sei eine "sich selbst erfüllende Prophezeiung", beschneide den Schutzanspruch der Flüchtlinge und erhöhe das Risiko, dass Verfolgte abgelehnt und abgeschoben werden. Dabei gebe es in den Maghreb-Ländern erhebliche Menschenrechtsverletzungen.

Amtsberg ergänzte für die Grünen, dass es in den drei Staaten nicht erforderliche "Verfolgungsfreiheit" gebe. Sie wertete es zugleich als entscheidend, dass ein Asylantrag unvoreingenommen geprüft werde. Nur so sei der wirklich individuelle Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten. Wenn man aber in der Anhörung der Asylbewerber davon ausgehe, dass Menschen aus den genannten Ländern grundsätzlich nicht schutzbedürftig sind, widerspreche dies "dem Gedanken der unvoreingenommenen und damit individuellen Prüfung ganz eklatant".

Helge Lindh (SPD) versicherte demgegenüber, dass es sich bei der Einstufung der vier Länder als sichere Herkunftsstaaten nicht um die Abschaffung des individuellen Anspruchs auf Asyl handele. Vielmehr gehe es im Kern um ein Signal "an diejenigen, die de facto keinen Anspruch und keine Chance haben, hier als Asylbewerber anerkannt zu werden", aber in der Hoffnung darauf nach Deutschland kommen. Es könne nicht Sinn der Asylpolitik sein, Menschen diese Hoffnung zu machen.

Michael Brand (CDU) betonte, die Koalition wolle "in offensichtlich unbegründeten Fällen" Verfahren beschleunigen, indem "Anträge zügiger bearbeitet und schneller entschieden werden können, so dass im Falle einer Ablehnung auch die Rückkehr schneller erfolgen kann".

Mitwirkungspflicht Wenige Stunden nach dieser Debatte verabschiedete der Bundestag gegen die Stimmen von Linken und Grünen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in modifizierter Fassung (19/4456, 19/5590), mit dem schutzberechtigte Ausländer zur Mitwirkung bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verpflichtet werden. Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, hatte das Bamf während des Migrationsgeschehens in den Jahren 2015 und 2016 zur Beschleunigung der Verfahren in vielen Fällen die Asylanträge ohne die sonst obligatorische Anhörung im rein schriftlichen Verfahren entschieden. "Angaben zu Identität, Staatsangehörigkeit sowie zum Fluchtgeschehen konnten demnach nicht immer hinreichend überprüft und gewürdigt werden", heißt es weiter. Den Widerrufs- und Rücknahmeverfahren komme gerade in diesen Fällen eine besondere Bedeutung zu.

Dieser Bundestagsbeschluss zur Änderung des Asylgesetzes bedarf im Gegensatz zur Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten nicht der Zustimmung des Bundesrates.