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haushalts-bEMERKUNGEN : Bundesrechnungshof kritisiert Bundesregierung

Subventionsabbau gefordert

26.11.2018
2023-08-30T12:34:38.7200Z
2 Min

Der Bundesrechnungshof (BRH) fordert die Bundesregierung auf, sich verstärkt auf die Konsolidierung des Haushaltes zu konzentrieren. "Auch wenn sich die Haushalts- und Finanzlage des Bundes derzeit durchaus positiv darstellt, sollte die strukturelle Entlastung des Bundeshaushaltes angesichts bestehender und gegebenenfalls neuer Herausforderungen stärker in den Fokus genommen werden", schreibt der Bundesrechnungshof in seinen diesjährigen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (19/5500). Der Rechnungshof empfiehlt dazu unter anderem den Abbau von Steuersubventionen und steuerlichen Sonderregelungen. Dies sei ein "wesentlicher Handlungsansatz für eine nachhaltige Konsolidierung". Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition würden aber "keine konkreten Ansätze" für eine konsequente Haushaltskonsolidierung aufgeführt, heißt es in den Bemerkungen. Statt Subventionen abzubauen, seien unter anderem mit der steuerlichen Förderung des frei finanzierten Wohnungsbaus und dem Baukindergeld "neue milliardenschwere Subventionen" geplant, kritisiert der Rechnungshof.

Brexit als Herausforderung Der Rechnungshof identifiziert in dem Bericht diverse mittel- und langfristige Risiken und Herausforderungen für die Finanz- und Haushaltspolitik des Bundes, die zeigten, dass "finanzwirtschaftlicher Handlungsbedarf" besteht. Dazu gehören laut den Bemerkungen 2018 neben möglichen Belastungen des Bundes durch den Austritt Großbritanniens aus der EU sowie Risiken der europäischen Staatsschuldenkrisen Auswirkungen der demografischen Entwicklung, die sich im Bereich Rente und Pflege widerspiegeln. Entsprechend kritisch betrachtet der Rechnungshof die Rentenpläne der Großen Koalition.

Mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung kritisiert der Bundesrechnungshof weiterhin, dass "Konsolidierungerfordernisse" verdeckt würden. Die "Schwarze Null", der Verzicht auf eine Nettokreditaufnahme, werde nach aktueller Planung nur gehalten, weil auf die zwischen 2015 und 2017 gebildete und Ende 2017 etwa 24 Milliarden Euro umfassende sogenannte Asyl-Rücklage zurückgegriffen werde. Für eine "nachhaltige Tilgung von Altschulden" bleibe dabei kein Platz, schreibt der Rechnungshof. Das von der Bundesregierung selbst ausgegebene Ziel, die Schulden des im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise eingerichteten Investitions- und Tilgungsfonds in Höhe von rund 19 Milliarden Euro in wirtschaftlich guten Zeiten zu tilgen, werde nicht umgesetzt.

Der Bundesrechnungshof erneuert in den Bemerkungen zudem seine haushaltspolitische Kritik an der Bildung von Sondervermögen des Bundes. Dazu gehören unter anderem der Energie- und Klimafonds, der Kommunalinvestitionsförderungsfonds und der in diesem Jahr eingerichtete Digitalfonds. Aus Sicht des Bundesrechnungshofes untergraben diese "Nebenhaushalte" und eine solche "Töpfchenwirtschaft" wesentliche Haushaltsgrundsätze wie "die der Einheit, Jährlichkeit, Fälligkeit und Klarheit". Zudem verfälsche diese Politik wichtige finanzstatistische Kennzahlen wie die Investitionsausgabenquote und verkompliziere die Haushaltsrechnung mit Bezug auf die Schuldenregel.

Haushalt des Hofes Der Bundestag beschloss vergangene Woche nach zweiter Lesung einstimmig den Haushalt des Bundesrechnungshof (Einzelplan 20). Der Bundesrechnungshof soll demnach im kommenden Jahr 162 Millionen Euro ausgeben können. Das sind 13,3 Millionen Euro mehr als das Soll für 2018. Mehrausgaben im Einzelplan 20 des Regierungsentwurfes fallen vor allem für Personal an (+ 7,5 Millionen Euro). 2017 lagen die Ist-Ausgaben bei 145,2 Millionen Euro. Der Einzelplan passierte die parlamentarischen Beratungen unverändert.